Tiere sollen im Notfall rascher gegen Seuchen geimpft werden können
Der Bundesrat diskutiert neue Gesetzesgrundlage für den Einsatz nicht zugelassener Impfstoffe bei Seuchenausbrüchen.

Nutztiere wie Schafe und Rinder sollen bei einem Seuchenausbruch künftig rascher geimpft werden können. Der Bundesrat stellt eine gesetzliche Grundlage zur Diskussion, wonach unter bestimmten Umständen nicht zugelassene Impfstoffe verwendet werden dürfen.
Die Landesregierung hat am Mittwoch die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung des Tierseuchengesetzes eröffnet. Bis Ende Juli können sich interessierte Kreise dazu äussern.
Ausnahmebewilligungen in Notlagen
Künftig soll das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Notlagen Ausnahmebewilligungen für die Einfuhr, den Vertrieb und die Abgabe von nicht zugelassenen immunologischen Tierarzneimitteln erteilen können.
Die Bewilligung kommt gemäss Vernehmlassungsvorlage nur in Betracht, wenn kein gleichwertiges, zugelassenes Produkt verfügbar ist. Zusätzlich gelten strenge Anforderungen an Qualität, Sicherheit, Herstellung und Vertrieb der Arzneimittel.
Die Reform könne in Krisensituationen von entscheidender Bedeutung sein, schrieb der Bundesrat in einer Mitteilung. Er verwies auf den Ausbruch des Blauzungenvirus im Spätsommer 2024. Die Krankheit betrifft Schafe und Rinder schwer, verursacht hohes Fieber, Entzündungen und Lahmheit – mit teils hoher Sterblichkeit.
Notlösung nicht auf Dauer vertretbar
Da kein zugelassener Impfstoff verfügbar war, musste das BLV eine Allgemeinverfügung erlassen, um den Import und die Verteilung eines nicht zugelassenen Impfstoffs zu ermöglichen. «Diese Notlösung ist jedoch weder rechtlich noch praktisch auf Dauer vertretbar», schreibt der Bundesrat.
In der EU gibt es seit Längerem gesetzliche Grundlagen, damit Mitgliedsländer unter bestimmten Umständen nicht zugelassene Impfstoffe verwenden können. Das Schweizer Parlament machte in den vergangenen Monaten Druck, eine analoge Lösung zu verabschieden.