UBS

    Wegen CS-Boni: So viel muss die UBS Ex-Managern nachzahlen

    Das Bundesverwaltungsgericht erklärt die Bonussperre für CS-Manager als rechtswidrig. Die UBS muss somit Boni in Millionenhöhe nachzahlen.

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    Das Credit-Suisse-Logo in Genf. - AFP

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die verhängte Bonussperre für die obersten Manager der CS nicht rechtens war. Die UBS muss deshalb Boni im Umfang von 60 Millionen Franken an ehemalige CS-Führungskräfte auszahlen, wie der «Tagesanzeiger» berichtet.

    Die Kürzung der Boni scheiterte daran, dass keine Beweise für ein Fehlverhalten der betroffenen Manager vorlagen. Nur 19 Mitarbeitende hatten gegen die Massnahme Beschwerde eingelegt.

    Das Gericht stellte fest, dass nicht konkret dargelegt werden konnte, dass die Manager für den Untergang der Bank verantwortlich waren.

    Weitere Millionenforderungen stehen im Raum

    Neben den 60 Millionen Franken könnten bald noch einmal 258 Millionen Franken an sogenannte CCA-Boni fällig werden. Diese Boni waren für das mittlere Kader der CS bestimmt und wurden im Zuge der Fusion mit der UBS gestrichen.

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    Die Logos der Schweizer Banken Credit Suisse und UBS sind auf verschiedenen Gebäuden in Zürich zu sehen. - dpa

    Über 5900 Kadermitarbeitende könnten Anspruch auf diese Zahlungen haben, wie der «Tagesanzeiger» berichtet. Die CCA-Boni waren an spezielle Anleihen, die AT1-Bonds, gekoppelt.

    Diese wurden bei der Übernahme der CS durch die UBS für wertlos erklärt. Die betroffenen Angestellten klagen nun vor dem Bundesverwaltungsgericht auf Auszahlung ihrer Boni.

    Gericht kritisiert Vorgehen von Bund und Finma

    Das Gericht argumentiert, dass die Bonuszahlungen nur während laufender Bundeshilfen gestrichen werden dürfen. Die CS hatte die erhaltenen Bundeshilfen jedoch bereits im Mai 2023 zurückbezahlt.

    Zudem wurde laut «Tagesanzeiger» von der Finma nicht geprüft, ob die betroffenen Manager tatsächlich für die Krise verantwortlich waren. Die Richter bezeichneten die Argumentation des Finanzdepartements daher als unbelegt und rechtlich irrelevant.

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts könnte somit Signalwirkung für weitere Verfahren haben.

    Kommentare

    User #2415 (nicht angemeldet)

    Die Abzocker werden noch belohnt

    User #4671 (nicht angemeldet)

    Die Anleger konnte man auch über den Tisch ziehrn, warum das Management nicht? Wird der Schaden welcher das CS Grounding verursacht eigentlich vom Bonus abgezogen?

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