Der Bundesrat soll laut den aussenpolitischen Kommissionen des Ständerats keine eigenen Sanktionen bestimmen dürfen.
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Der Bundesrat soll keine eigenen Sanktionen bestimmen. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz soll der Bundesrat keine eigenen Sanktionen bestimmen dürfen.
  • Die Mehrheit der aussenpolitischen Kommission des Ständerats ist dieser Meinung.
  • Mit zehn zu zwei Stimmen wurde die Bestimmung klar abgelehnt.

Der Bundesrat soll keine eigenen Schweizer Sanktionen verhängen dürfen. Dieser Meinung ist die Mehrheit der aussenpolitischen Kommission des Ständerats. Der Nationalrat hatte im Sommer die Möglichkeit eigenständiger Schweizer Sanktionen im Embargogesetz befürwortet.

Die aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) lehnte die Bestimmung zu den eigenständigen Sanktionen mit 10 zu 2 Stimmen ab. Dies teilte die Parlamentsdienste am Dienstag mit. Sie folgte dabei der sicherheitspolitischen Kommission der kleinen Kammer, die zum Thema einen Mitbericht ausgearbeitet hatte.

Der Nationalrat beschloss im Juni, dass die Schweiz gegen Personen, die an Verletzungen des Völkerrechts oder der Menschenrechte beteiligt sind, eigenständig Sanktionen verhängen können soll. Für beide Ständeratskommissionen wäre das ein «radikaler Paradigmenwechsel».

Auch Ständerat hat eigenständige Sanktionen abgelehnt

Die ablehnende Mehrheit befürchtet gravierende Auswirkungen auf die Neutralität und zahlreiche rechtsstaatliche Probleme. Die befürwortende Minderheit der APK-S unterstützt die Neuerung: Die Schweiz könne damit eine Politik im Einklang mit ihrer humanitären Tradition und ihrem Engagement für die Menschenrechte betreiben.

Der Nationalrat hatte im vergangenen Juni bei der Beratung des Embargogesetzes mit 136 zu 53 Stimmen eigenständige Sanktionen zugelassen. Wirtschaftsminister Guy Parmelin sprach sich dagegen aus. Auch der Ständerat hat eigenständige Sanktionen bereits einmal abgelehnt.

Eigenständige Sanktionen könnten sich gemäss dem Beschluss des Nationalrats gegen Personen und Entitäten, etwa Unternehmen, richten. Die Schweiz kann nur Sanktionen der Uno, der EU oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) übernehmen. Gestützt auf das Embargogesetz werden diese durchgesetzt.

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Der Wirtschaftsminister Guy Parmelin - Keystone

Eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Fabian Molina (SP/ZH) lehnt die APK-S ebenfalls ab. Die Initiative gibt dem Bundesrat die Kompetenz, hochrangige Politikerinnen und Politiker bei Verletzungen der Menschenrechte Konto- und Reisesperren zu verhängen.

Sie verweist dabei auf die Möglichkeit der Schweiz, entsprechende Sanktionen der Uno und der EU zu übernehmen. Die Mehrheit befürchtet bei einem Ja zur Initiative unverhältnismässigen Bürokratieaufwand und «eine aus rechtsstaatlicher Sicht kritische Willkürgefahr».

Die Kommissionsminderheit hingegen befürwortet sogenannte «Smart Sanctions». Sie würden es der Schweiz erlauben, schwere Menschenrechtsverletzungen und Korruptionsfälle gezielt zu sanktionieren, ohne Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung.

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