Ständerat will weniger Verfahren für Käufer von Spielzeugwaffen
Der Ständerat fordert Gesetzesanpassungen, um zu verhindern, dass Bürger wegen verbotener Imitationswaffen aus Online-Shops strafrechtlich verfolgt werden.

Nach Meinung des Ständerats kommt es zu oft vor, dass Menschen sich nach dem Kauf einer verbotenen Imitationswaffe in einem Online-Shop vor der Justiz verantworten müssen, weil sie nichts vom Verbot wussten. Er fordert Gesetzesanpassungen.
Oppositionslos hiess der Ständerat am Montag eine Motion von Beat Rieder (Mitte/VS) gut. Rieder beklagte, dass auf Onlineplattformen in der Schweiz verbotenen Waffennachahmungen angeboten würden, aber ohne einen Hinweis auf das Verbot. Onlinehändler erwirtschafteten mit solchen Imitationswaffen Millionen, auf Kosten nichtsahnender Bürger.
Rieder sprach von Wasserpistolen oder auch Steinschleudern, die von den Behörden als unter das Waffenverbot fallend beurteilt würden. Würden die Gesetzesgrundlagen angepasst, könnten zahlreiche Verfahren vermieden werden, sagte Rieder.
Bundesrat lehnt Motion ab
Der Bundesrat lehnte die Motion ab und verwies auf laufende Arbeiten des Bundesamts für Polizei, die Definition von Imitationswaffen anzupassen. Demnach sollten Imitationswaffen künftig nur noch als solche behandelt und verboten werden, wenn sie echten Feuerwaffen derart ähnlich sehen, dass nur Fachleute den Unterschied sehen.
Sei die neue Definition erst einmal in Kraft, dürfte es deutlich weniger Strafverfahren kommen als derzeit. Die zuständige Stelle beim Bund hat laut Justizminister Beat Jans jährlich rund 2000 Anfragen zu behandeln, bei denen zu klären ist, ob bestimmte Imitiationswaffen wegen Verwechslungsgefahr verboten sind oder nicht.