Ständerat will Schweizer Strafnorm zu Verbrechen der Aggression
Der Ständerat will das Verbrechen der Aggression unter Strafe stellen. Er hat am Dienstag eine entsprechende Motion von Carlo Sommaruga (SP/GE) angenommen - mit 30 zu 8 Stimmen.

Das Wichtigste in Kürze
- Gemäss Römer Statut ist das Verbrechen der Aggression als die Planung, Vorbereitung, Auslösung oder Ausführung einer Handlung definiert, die darin besteht, dass ein Staat Waffengewalt anwendet gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines anderen Staates.
Solche Angriffshandlungen umfassen namentlich die Invasion, die militärische Besetzung oder gewaltsame Annexion und die Blockade von Häfen und Küsten.
In der Schweiz gibt es keine innerstaatliche Zuständigkeit für die Verfolgung von Personen, die ein Verbrechen der Aggression verantworten. Für alle anderen Verbrechen, die im Römer Statut definiert werden, nämlich das Verbrechen des Völkermords, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Kriegsverbrechen, gibt es dagegen eine solche Zuständigkeit.
Der Ständerat will den Bundesrat nun mit einer Botschaft über die Übernahme des Verbrechens der Aggression in das Schweizerische Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetz beauftragen. Damit könne dagegen angekämpft werden, dass schwere Verbrechen, die das Völkerrecht kennt, ungestraft bleiben.
Der Bundesrat ist mit der Motion einverstanden. Nun ist der Nationalrat am Zug.










