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Ständerat berät über Bundeshilfe für Opfer von Crans-Montana

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Bern,

Der Ständerat berät über finanzielle Unterstützung für die Opfer des tödlichen Barbrands in Crans-Montana.

Der verheerende Brand in Crans-Montana forderte zahlreiche Opfer. Einige von ihnen wurden im Unispital Zürich behandelt.
Der verheerende Brand in Crans-Montana forderte zahlreiche Opfer. Einige von ihnen wurden im Unispital Zürich behandelt. - KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund will insgesamt rund 35 Millionen Franken für Opfer und Angehörige bereitstellen.
  • 41 Menschen starben beim Brand in der Bar «Le Constellation» in der Silvesternacht.
  • Die Ständeratskommission unterstützt das Vorhaben, verlangt aber ein Regressrecht.

Der Ständerat berät am Mittwoch über finanzielle Hilfen des Bundes für Angehörige der beim Brand in Crans-Montana VS Verstorbenen und für im Spital behandelte Verletzte. Der Bundesrat möchte unter anderem einen Solidaritätsbeitrag von 50'000 Franken pro Person auszahlen.

Insgesamt will der Bundesrat zur Unterstützung der Opfer des Brandes in der Bar «Le Constellation» in der Silvesternacht rund 35 Millionen Franken bereitstellen. Allein 7,8 Millionen Franken sollen in Form von Solidaritätsbeiträgen an 156 besonders betroffene Personen fliessen. Gemeint sind die Angehörigen der 41 Verstorbenen und stationär in Spitälern behandelte Verletzte.

Grundsätzlich unterstützt auch die Rechtskommission des Ständerats das Vorhaben. Die Kommission beantragt dem Rat mit 11 zu 1 Stimme, auf die Vorlage einzutreten.

Allerdings möchte sie nach eigener Aussage Bedenken gegenüber dem unüblichen Eingreifen des Bundes Rechnung tragen. Für Opfer von anderen Unglücken könne dieses ungerechtfertigt erscheinen, und es werfe grundlegende Fragen der Rechtsgleichheit auf, schrieb sie dazu.

Sie beantragt dem Rat deshalb, dem Bund ein Regressrecht gegenüber den Verursachern des Schadens und ebenso gegenüber haftpflichtigen Dritten zu geben. Gegebenenfalls soll sich der Bund mit diesem Instrument schadlos halten können.

Zudem bremst die vorberatende Kommission bei einer möglichen Beteiligung des Bundes an Vergleichslösungen. Der Bundesrat möchte dafür maximal 20 Millionen Franken zur Verfügung stellen. Die Ständeratskommission beantragt, diesen Punkt aus der Vorlage herauszulösen und später separat und vertieft zu prüfen.

Den Vorschlag des Bundesrates, für Vergleichsgespräche einen runden Tisch unter Leitung des Bundes einzusetzen, unterstützt die Rechtskommission dagegen. Geld beantragt der Bundesrat zudem für die Unterstützung von kantonalen Opferhilfestellen.

Nach dem Ständerat wird auch der Nationalrat das Geschäft noch in der laufenden Session beraten. Ziel ist, die Solidaritätsbeiträge rasch auszahlen zu können.

Kommentare

User #1756 (nicht angemeldet)

Schön aber wir wollen auch Gerechtigkeit...dass die Versntwortlichen (auch Besmte von der Gemeinde und Kanton) ins Geföngnis kommen und Ihte unfähigen Chefs zumindest die Stelle verlieren.

User #4760 (nicht angemeldet)

Ich kann über C-M nichts mehr hören.

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