Der Ständerat will im Revisionsrecht die Hürden für Konkursverschleppung und Missbräuche erhöhen. Er hat am Montag einer entsprechenden Motion seiner Rechtskommission (RK-S) zugestimmt.
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Der Ständerat während einer Session. (Archivbild) - Keystone

Der Entschied fiel oppositionslos. Stimmt auch der Nationalrat der Motion zu, muss der Bundesrat das geltende Revisionsrecht weiterentwickeln. Das hatte die Regierung im Jahr 2017 noch abgelehnt.

Ein veröffentlichter Expertenbericht war damals zum Schluss gekommen, dass die Betroffenen mit den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich zufrieden sind. Die Experten empfahlen nur punktuelle Anpassungen.

Die RK-S kam nach verschiedenen Anhörungen aber zur Überzeugung, dass die Umsetzung des Rechnungslegungs- und Revisionsrechts nicht optimal sei und zu Missbrauch führen könne. Sie will zusätzlich zum Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses weitere Massnahmen prüfen lassen. Den berechtigten Anliegen der Wirtschaft, durch die Vorschriften der Revision nicht übermässig belastet zu werden, sei Rechnung zu tragen, heisst es im Motionstext.

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