Ständerat will keine vergangenen Gewinne in Corona-Schulden stecken
Der Ständerat hat sich gegen die beschleunigte Tilgung der Corona-Schulden ausgesprochen. Vergangene Überschüsse sollten jetzt nicht dafür ausgegeben werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Ständerat hat sich einstimmig gegen den Nationalrat ausgesprochen.
- Die kleine Kammer berief sich dabei auf die Prinzipien der Schuldenbremse.
- Zur Tilgung der Corona-Schulden sollen keine vergangenen Überschüsse ausgegeben werden.
Der Ständerat will entgegen dem Nationalrat keine vergangene Überschüsse aus dem ordentlichen Bundesbudget in den Abbau der Corona-Schulden stecken. Der Ständerat hielt am Mittwoch mit 38 zu 0 Stimmen am Vorschlag des Bundesrats fest. Er berief sich dabei auf die Prinzipien der Schuldenbremse.
Damit beharrte die kleine Kammer darauf, dass das Minus von 26 Milliarden Franken aus ausserordentlichen Corona-Massnahmen bis 2035 ausgeglichen wird. Bewerkstelligen wollen Bundes- und Ständerat das mit Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank und Überschüssen aus dem ordentlichen Bundesbudget.

Dem schnelleren Fahrplan des Nationalrats erteilte der Ständerat damit eine Absage. Der Nationalrat hatte zur Deckung der in der Covid-19-Pandemie entstandenen Schulden vergangene Überschüsse aus dem ordentlichen Bundeshaushalt verrechnen wollen.
Dafür wollte er die Hälfte der gut 21 Milliarden Franken verwenden, die im Ausgleichskonto liegen. Den Rest sollten Zusatzausschüttungen der Nationalbank und strukturelle Gewinne bis 2031 tilgen.
Keine Abkehr von der Schuldenbremse
Diese Lösung fand im Ständerat keinen Anklang. Bundesrat und Finanzminister Ueli Maurer warnte eindringlich vor dem Sündenfall in Form einer Abkehr von der Schuldenbremse. Zudem stünden wirtschaftlich schwierige Zeiten bevor. Den Ausgleichsfonds zu schmälern wäre sehr gefährlich.

Dabei verwies Maurer auf den Rettungsschirm von zehn Milliarden Franken für systemrelevante Stromkonzerne. Der Bund hatte dem grössten Schweizer Stromkonzern Axpo in diesem Rahmen einen Kredit von vier Milliarden Franken zur Verfügung gestellt. Die Axpo nahm ihn noch nicht in Anspruch.
Die temporäre Änderung im Finanzhaushaltsgesetz wurde wegen der Corona-Schulden nötig. Denn diese lassen sich diese nicht wie eigentlich vorgeschrieben innert sechs Jahren abbauen. Gemäss dem Konzept von Bundes- und Ständerat sollen sie bis 2035 abgebaut sein.
Zugrunde liegt dem Plan die Annahme eines ordentlichen Überschusses von einer MilliardenFranken im Jahr im Bundeshaushalt. Diese Überschüsse kommen zustande, weil die budgetierten Ausgaben in der Regel nicht voll ausgeschöpft werden.

Hinzu kämen Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank über die festgelegte eine Milliarde Franken an den Bund hinaus. Zumindest 2022 sieht es selbst für diese Grundausschüttung angesichts des grossen Minus der Nationalbank im ersten Halbjahr schlecht aus. Das Finanzhaushaltgesetz geht zurück an den Nationalrat.