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    Ständerat will Kantone gegenüber Bundesgericht stärken

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    Bern,

    Der Ständerat fordert einen Bericht zum Schutz der Kantone vor einer zu weiten Auslegung von Grund- und Menschenrechten durch das Bundesgericht.

    Esther Friedli
    Friedli schrieb in ihrem Vorstoss, die Zurückhaltung des Bundesgerichts bei Fragen, die den Föderalismus beträfen, «erodiere» zunehmend. (Archivbild) - sda

    Er hat am Montag beim Bundesrat einen Bericht bestellt, der die institutionelle Absicherung der kantonalen Handlungsspielräume aufzeigen soll. Mit 27 zu 15 Stimmen stimmte der Ständerat einem entsprechenden Postulat von Esther Friedli (SG/SVP) zu. Es geht nun zur Erfüllung an die Landesregierung.

    Friedli schrieb in ihrem Vorstoss, die Zurückhaltung des Bundesgerichts bei Fragen, die den Föderalismus beträfen, «erodiere» zunehmend. Die sehr vage formulierten Grundrechte der Bundesverfassung würden in Lausanne «immer expansiver interpretiert», womit die kantonalen Gesetzgeber immer häufiger vom Bundesgericht übersteuert würden.

    So hätten mehrere Kantone auf Geheiss des Bundesgerichts traditionelle Wahlsysteme aufgeben müssen. Und ein Urteil des Bundesgerichts gefährde eine christlich-humanistische Sekundarschule in Wil SG, welche nur für Mädchen zugänglich ist. Das Bundesgericht urteilte in diesem Fall, die religiöse Ausrichtung der Schule und die Geschlechtertrennung verletzten Grundrechte.

    Kritik an Einschränkungen

    Der Neuenburger SP-Ständerat Baptiste Hurni sagte im Rat, es sei «extrem gefährlich», die «Gegenmacht» zur Legislative oder Exekutive im Staat einschränken zu wollen. Dies nur deshalb, weil dieses Gericht hin und wieder «nerve» mit seinen Entscheidungen.

    Bundesrat Beat Jans wandte sich im Namen der Landesregierung ebenfalls gegen den Vorstoss. Das Postulat stelle zwar wichtige und interessante Fragen. Einen solchen Bericht müsste aber das Bundesgericht erstellen, nicht der Bundesrat. Dieser habe sich aus Gründen der Gewaltenteilung zurückzuhalten.

    Ausserdem werde der Ausgleich zwischen den grundrechtlichen und bundesstaatlichen Aspekten bei der Rechtsprechung des Bundesgerichts in der rechtswissenschaftlichen Literatur bereits ausführlich behandelt.

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    Kommentare

    User #1272 (nicht angemeldet)

    Der Vorstoss ist stossend. Das Bundesgericht ist eine unabhängige Institution. Und einzig und allein dem Recht verpflichtet. Wenn der Legislative gewisse Bundesgerichtsentscheide nicht passen, dann muss es diese akzeptieren. Ansonsten braucht man keine Gewaltenteilung mehr.

    User #1942 (nicht angemeldet)

    Die zunehmende Einmischung in demokratische Entscheide durch Gerichte ist nicht zu übersehen. Wer da nicht misstrauisch wird ist naiv.

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