Keine Regeländerung für die Ausrichtung der Verkäsungszulage: Der Ständerat hat am Dienstag eine entsprechende Motion abgelehnt.
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Käselaibe in einem Käselager. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat hat die Motion über die Ausrichtung der Verkäsungszulage abgelehnt.
  • Zuvor hatte der Nationalrat einen Änderungsvorschlag der kleinen Kammer abgewiesen.
  • Mit dem Vorstoss sollte die Förderung von Billig-Käse verhindert werden.
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Die Regeln für die Ausrichtung der Verkäsungszulage werden nicht geändert. Der Ständerat hat am Dienstag eine entsprechende Motion abgelehnt. Dies, nachdem der Nationalrat einen Änderungsvorschlag der kleinen Kammer nicht akzeptiert hatte.

Der Ständerat fällte seinen Entscheid oppositionslos. Er folgte damit dem einstimmigen Antrag seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S). Der Vorstoss ist damit vom Tisch.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) wollte mit der Motion verhindern, dass der Staat Billig-Käse fördert. Ziel des vor den Wahlen 2019 ausgearbeiteten Vorstosses war, dass Bäuerinnen und Bauern für Milch bessere Preise erzielen.

Bundesrat lehnt Vorstoss von Anfang an ab

Erreichen wollte dies die WAK-N durch zwei Massnahmen: Zum einen sollte künftig allen Milchverarbeitern die Verkäsungszulage verweigert werden, welche die Mindestpreise für Milch unterschreiten. Zum anderen sollte die Zulage nach dem Fettgehalt des produzierten Käses abgestuft werden.

Bei der ersten Behandlung der Motion im Ständerat in der Wintersession hatte sich dieser zwar mit ersterem Punkt einverstanden erklärt. Allerdings hatte die kleine Kammer die Abstufung nach Fettgehalt gestrichen. Sie war der Ansicht, dass diese mit zu viel Aufwand verbunden wäre.

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Eine grosse Käse-Auswahl. (Symbolbild) - Keystone

Zuvor hatte der Nationalrat in der Frühjahrssession am ursprünglichen Wortlaut des Vorstosses festgehalten. Nun hat der Ständerat die Motion versenkt.

Der Bundesrat hatte den Vorstoss von Anfang an abgelehnt. Es fehle eine ausreichende rechtliche Grundlage, um die Auszahlung an Milchverwertende zu verweigern, die bestimmte minimale Produzentenpreise für verkäste Milch nicht einhalten, argumentierte er.

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