Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) will keine Abstufung der Verkäsungszulage nach Fettgehalt. Es gebe keine ausreichende Gesetzesgrundlage.
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Käselaibe werden gelagert. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen Preisdumping will eine Motion die Verkäsungszulage nach Fettgehalt abstufen.
  • Die Nationalratskommission ist jedoch dagegen.

Die Verkäsungszulage soll nicht nach dem Fettgehalt abgestuft werden. Das hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) beschlossen. Zudem sollen Käsereien die Zulage weiter erhalten, auch wenn sie minimale Produzentenpreise für die Milch nicht einhalten.

Die WAK-N lehnte eine entsprechende Motion mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung ab, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit bestehe keine ausreichende Gesetzesgrundlage für die Umsetzung der Motion.

Der Ständerat hatte die Motion zur Steigerung der Wertschöpfung beim Käse abgeändert und die Verkäsungszulage nach Fettgehalt gestrichen, welche der Nationalrat gutgeheissen hatte. Der Vorstoss richtet sich gegen Milchverarbeiter, die Preisdumping betreiben.

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