Darf der Arbeitgeber Betriebsferien vorschreiben?
Darf ein Arbeitgeber drei Wochen Betriebsferien verbindlich festlegen? Rechtsanwältin Sarah Schläppi erklärt, wann dies zulässig ist.

Unser Betrieb schliesst jährlich drei Wochen im Sommer und verlangt, dass die Mitarbeitenden ihre Ferien in dieser Zeit beziehen. Darf der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Ferienbezugs auf diese Weise verbindlich vorschreiben?
Während dieser Zeit ist es immer am teuersten. Ausserdem habe ich keine Kinder und ich würde lieber im Juni oder September verreisen.
Ja, ein Betrieb in der Schweiz darf grundsätzlich vorgeben, wann Ferien zu beziehen sind – etwa während einer dreiwöchigen Sommerpause. Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien, muss dabei aber die Wünsche der Mitarbeitenden berücksichtigen, soweit es die betrieblichen Interessen zulassen (Art. 329c Abs. 2 OR).
Ist der Betrieb im Sommer geschlossen oder fällt kaum Arbeit an, sind solche Betriebsferien in der Regel zulässig. Trotzdem ist Ihr Wunsch, im Juni oder September zu verreisen, legitim und sollte geprüft werden, zumal Sie nicht an Schulferien gebunden sind.

Ohne sachliche Gründe dagegen sollte der Arbeitgeber ihn berücksichtigen. Zwei Punkte sind zudem zu beachten: Betriebsferien müssen rechtzeitig angekündigt werden, damit Sie planen können (Richtwert: rund drei Monate im Voraus).
Und Auftragsschwankungen sind unternehmerisches Risiko. Der Arbeitgeber darf sie also nicht einfach auf die Ferienplanung der Mitarbeitenden abwälzen.
Zur Autorin
Dr. iur. Sarah Schläppi (*1983) ist Rechtsanwältin, Geschäftsführerin und Verwaltungsrätin bei Bracher & Partner.






