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Ständerat spricht sich für mehr Beiträge für betreutes Wohnen aus

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Bern,

Hilfsbedürftige AHV- und IV-Rentner mit Anrecht auf Ergänzungsleistungen sollen dank Betreuung vermehrt zu Hause wohnen können.

Betreutes Wohnen
So will auch der Ständerat Personen, die ein Zimmer für einen nächtlichen Assistenzdienst zur Verfügung stellen müssen, mehr Geld zusprechen. (Symbolbild) - Depositphotos

Im Rahmen seiner ersten Beratung zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung machte der Ständerat am Mittwoch einen Schritt auf den Nationalrat zu. In der Gesamtabstimmung wurde die Änderung mit deutlichem Mehr angenommen.

So will auch der Ständerat Personen, die ein Zimmer für einen nächtlichen Assistenzdienst zur Verfügung stellen müssen, mehr Geld zusprechen. Dies entgegen einer Mitte-Rechts-Minderheit der kleinen Kammer und gegen den Willen des Bundesrates. «Der Bundesrat erachtet eine Erhöhung des Zuschlags für die Nachtassistenz als nicht angebracht», sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider am Mittwoch im Rat.

Trotzdem folgte Letzterer der Mehrheit seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S). «Wir sprechen von einer ganz relevanten Alterspopulation in der Zukunft», sagte etwa Pirmin Bischof (Mitte/SO). Laut Erhebungen würden in der Schweiz 2040 insgesamt 55'000 Pflegeplätze fehlen.

Gleichzeitig stellte sich der Ständerat gegen den Beschluss des Nationalrates, dass, wenn in einem Haushalt gleichzeitig mehreren Nachtassistenzpersonen je ein Zimmer zur Verfügung gestellt werden muss, die Zusatzbeiträge nicht auf die Pflegebedürftigen aufgeteilt, sondern doppelt ausbezahlt werden.

Die kleine Kammer votierte mit deutlichem Mehr dafür – im Sinne der SGK-S – dass ein entsprechender Beitrag zwischen den Pflegebedürftigen aufgeteilt wird. Eine links-grüne Minderheit votierte im Rat vergeblich für einen doppelten Beitrag. Und dass auch wenn es sich bei der nötigen Anwesenheit mehrerer Nachtassistenzen in einem Haushalt um eine «äusserst seltene Konstellation» handle, wie Maya Graf (Grüne/BL) im Rat sagte.

Ziel ist Entlastung von Alters- und Pflegeheimen in der Schweiz

Geht es nach dem Ständerat, haben Bezügerinnen und Bezüger einer jährlichen Ergänzungsleistung für Hilfe und Betreuung zu Hause Anspruch auf die Vergütung der Kosten für ein Notrufsystem, eine Haushaltshilfe, ein Mahlzeitenangebot sowie Begleit- und Fahrdienste.

Zudem baute die kleine Kammer zusätzlich den Anspruch auf eine Förderung der Alltagsgestaltung und der sozialen Teilhabe ein. Auch über diese wird der Nationalrat noch entscheiden müssen. Auch die Kantone sprachen sich im Vorfeld für den Einbezug dieses Punktes aus.

Eine rechte Minderheit im Rat kritisierte, der ökonomische Wert für die Förderung der Alltagsgestaltung sei nur schwer bezifferbar. Freiwilligenarbeit könne so plötzlich zu einem Businessmodell werden. Es gehe aber darum, persönliche Krisen zu vermeiden, entgegnete Flavia Wasserfallen (SP/BE).

Eine Minderheit, bestehend aus Mitgliedern der FDP und der SP, setzte sich in dem Punkt durch, dass der Anspruch auf die Vergütung pro rata besteht, wenn eine betroffene Person teilweise in einer Institution und teilweise zu Hause wohnt.

Ziel der Gesetzesanpassung ist eine Entlastung von Alters- und Pflegeheimen in der Schweiz. Der Bundesrat geht laut seiner Botschaft davon aus, dass rund 31'900 Personen im Rentenalter diese Leistungen in Anspruch nehmen dürften. Hinzu könnten rund 30'000 Menschen kommen, die wegen Invalidität Leistungen beziehen könnten.

Die zusätzlichen Kosten für die Kantone werden für 2030 auf rund 340 bis 730 Millionen Franken geschätzt. Demgegenüber könnten die Kantone rund 280 Millionen sparen, weil weniger Menschen in ein Heim müssten. Neue Leistungen bringen laut Bund Zusatzkosten

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