Ständerat gegen mehr Schutz bei automatisch erneuerten Verträgen
Der Nationalrat will Konsumenten besser schützen vor Verträgen, die sich nach Ablauf der Vertragsdauer automatisch und stillschweigend erneuern.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat will mehr Schutz für Konsumenten bei automatisch verlängerten Verträgen.
- Der Ständerat sieht in dieser Sache keinen Handlungbedarf.
Der Nationalrat will Konsumenten besser schützen vor Verträgen, die sich nach Ablauf der Vertragsdauer automatisch und stillschweigend erneuern. Der Ständerat sieht allerdings keinen Handlungsbedarf.
Er hat am Donnerstag nicht auf eine Ergänzung des Obligationenrechts eingetreten. Der Entscheid fiel knapp mit 22 zu 20 Stimmen. Durchsetzen konnte sich sich eine Allianz aus FDP-, CVP- und SVP-Vertretern.
Auch Keller-Sutter sieht keinen Handlungsbedarf
Sie kritisierten die Vorlage als gesetzlichen Eingriff in die Vertragsfreiheit. Konsumenten sollten als mündige Menschen angesehen werden. Thomas Hefti (FDP/GL) sah auch Vorteile in der automatischen Verlängerung eines Vertrages, wenn jemand nicht an die Verlängerung denke.

Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter sah keinen Mehrwert in der Anpassung des Rechts. Sie bezeichnete eine solche Informationspflicht für die Anbieterfirmen für unverhältnismässig. Es gebe bereits Korrekturmechanismen: Auf überraschende, ungewöhnliche Klauseln müssten die Kunden und Kundinnen hingewiesen werden, sagte sie.
Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat. Dieser hatte in der Frühjahrssession die Gesetzesänderung relativ deutlich beschlossen - mit 106 zu 70 Stimmen. Eine Mehrheit der grossen Kammer will, dass Konsumenten vor der erstmaligen automatischen Verlängerung eines Vertragsverhältnisses benachrichtigt werden müssen.
Ergänzung des OR hat lange Vorgeschichte
In der Nachricht soll ausdrücklich auf das vereinbarte Recht zur Beendigung des Vertrages hingewiesen werden. Im Ständerat waren die Argumente dafür in der Minderheit. Erfolglos gab Kommissionspräsident Beat Rieder (CVP/VS) zu bedenken, dass vergessene Kündigungsfristen einen Nachteil bedeuten könnten - wegen unerwünschter Kosten.
Die Ergänzung des Obligationenrechts hat eine lange Vorgeschichte. Den Anstoss gab 2013 der damalige Genfer Nationalrat Mauro Poggia (MCG) mit einer parlamentarischen Initiative. Die Kommission hatte diese zunächst angenommen, wollte sie nach der Vernehmlassung aber abschreiben. Der Nationalrat lehnte das aber ab.