Komission will Informationspflicht für Vertragsverlängerungen

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Bern,

Der Nationalrat und die Ständeratskomission sind sich einig: Kunden sollen vor der automatischen Verlängerung eines Vertrages informiert werden müssen.

Vertrag
Die Ukraine und die USA wollen ihr Rohstoffabkommen am 26. April in Washington unterzeichnen. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Konsumenten sollen über stillschweigende Vertragsverlängerungen informiert werden.
  • Darüber sind sich der Nationalrat und die Ständeratskomission einig.
  • Die Vorlage wird in der Sommersession im Ständerat behandelt.

Konsumentinnen und Konsumenten sollen über stillschweigende Vertragsverlängerungen informiert werden müssen. Dieser Meinung ist nach dem Nationalrat auch die ständerätliche Rechtskommission. Sie möchte aber weiter gehen als die grosse Kammer.

Der vom Nationalrat in der Frühjahrssession 2020 verabschiedete Entwurf ergänzt das Obligationenrecht mit einer neuen Bestimmung. Diese sieht vor, dass die Konsumentin oder der Konsument vor der erstmaligen automatischen Verlängerung eines Vertragsverhältnisses benachrichtigt werden müsse. Zudem soll auf das vereinbarte Recht zur Beendigung des Vertrages ausdrücklich hingewiesen werden.

Einfache Umsetzung möglich

Die Ständeratskommission will nun, dass die Informationspflicht vor jeder stillschweigenden Verlängerung des Vertragsverhältnisses zur Anwendung kommen soll. Das entschied sie mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

ständerat
Konsumentinnen und Konsumenten sollen nach Ständeratskommission über stillschweigende Vertragsverlängerungen informiert werden müssen. - Keystone

Die Mehrheit sei der Ansicht, dass die wiederkehrenden Benachrichtigungen den Unternehmen keinen grossen Zusatzaufwand verursachten. Die Wiederholung einer bereits erfolgten Benachrichtigung liesse sich in den meisten Fällen einfach technisch bewerkstelligen. Der eigentliche Aufwand für die Einrichtung eines Notifikationssystems müsse bereits für die erstmalige Benachrichtigung getätigt werden. Für die Konsumentinnen und Konsumenten würden die wiederkehrenden Benachrichtigungen demgegenüber einen grossen Zusatznutzen darstellen.

Bundesrat gegen Vorlage

Die Übergangsbestimmung des nationalrätlichen Entwurfes sieht aber vor, dass der neue Artikel nur für befristete Verträge gilt. Die befristeten Verträge müssen am Tag des Inkrafttretens oder danach abgeschlossen werden. Die Ständeratskommission beschloss mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten in dieser Frage dem Nationalrat zu folgen. Eine Minderheit beantragt, dass die neue Regelung auch für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits bestehende Verträge Anwendung findet.

Mauro Poggia
Alt Nationalrat Mauro Poggia. - Keystone

Die Vorlage wird in der Sommersession im Ständerat behandelt. Eine Kommissionsminderheit beantragt wie der Bundesrat Nichteintreten auf die Vorlage. Die Vorlage basiert auf einer parlamentarischen Initiative von alt Nationalrat Mauro Poggia (MCG/GE). Im Nationalrat hatte eine bürgerliche Minderheit die Vorlage als gesetzlichen Eingriff in die Vertragsfreiheit kritisiert.

Kommentare

Weiterlesen

Daniel Koch Coronavirus
279 Interaktionen
BAG-Koch mit Update
T Coronavirus Versammlungsverbot Bundesrat
296 Interaktionen
50 oder gar 1000?
Task Force
67 Interaktionen
«Vor allem im Freien»
Überforderung
Frauengesundheit

MEHR AUS STADT BERN

Lorzentobelbrücke
115 Jahre alt
hausbrand
5 Interaktionen
Brandstiftung?
FC Breitenrain Frauen
FC Breitenrain Frauen