Die kleine Kammer berät am Mittwochvormittag als Erstrat die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer für international tätige Konzerne.
Finanzminister Ueli Maurer wird am Mittwoch die vom Bundesrat geplante schweizerische Umsetzung der globalen Mindeststeuer erläutern. (Archivbild)
Finanzminister Ueli Maurer wird am Mittwoch die vom Bundesrat geplante schweizerische Umsetzung der globalen Mindeststeuer erläutern. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Ständerat berät am Mittwoch über die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer für Konzerne.
  • Es zeichnet sich ab, dass die Verfassungsänderung schlank durchgehen wird.

Der Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen soll das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft umsetzen. Im Zentrum der globalen Steuerreform steht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für alle Unternehmen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro im Jahr.

Betroffen von der Reform sind laut dem Bundesrat rund 2000 Unternehmen. Nicht unter die neue Regelung fallen 600'000 kleinere und rein national tätige Unternehmen. Der Bundesrat will die neuen OECD-Regeln mit einer Ergänzungssteuer umsetzen. Dazu braucht es eine Verfassungsänderung, über die Volk und Stände voraussichtlich im Frühsommer 2023 abstimmen werden.

Auf dieser Verfassungsbasis soll ab 2024 die OECD-Steuerreform in der Schweiz umgesetzt werden - zunächst befristet auf dem Verordnungsweg. Ein erster Entwurf der Ausführungsbestimmungen befindet sich aktuell in der Vernehmlassung.

Ständeratskommissionen zufrieden

Sowohl das etappenweise Vorgehen als auch die inhaltliche Ausrichtung stiessen in den vorberatenden Ständeratskommissionen auf Anklang. Die Übernahme der weltweiten Regeln sei im Interesse der Schweiz und ohne Alternative, lautete der Tenor. In der Gesamtabstimmung unterstützte die federführende Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) die Verfassungsänderung ohne Gegenstimme.

Die konkreten Auswirkungen der Reform auf die einzelnen Kantone sind noch schwer abzuschätzen. Klar ist, dass Hochsteuerkantone im Vergleich zu Niedersteuerkantonen attraktiver werden. Für Kantone mit heute tiefen Steuersätzen und grossen Unternehmen werden Mehreinnahmen entstehen.

Die WAK-S ist wie der Bundesrat der Meinung, dass die Mehreinnahmen zu drei Vierteln bei den betroffenen Kantonen zu belassen sind, damit diese Massnahmen zur Erhaltung ihrer Standortattraktivität ergreifen können. Der Bund erhielte dann den restlichen Viertel der zu erwartenden Mehreinnahmen.

Linke besorgt

Eine SP-Minderheit in der Kommission beantragt dem Ständerat, den Verteilschlüssel der direkten Bundessteuer und somit einen Bundesanteil von 78,8 Prozent vorzusehen. Die Linke befürchtet, dass die Reform die steuerliche Disparität zwischen den Kantonen verstärken werde. Mit dem höheren Bundesanteil könnten mehr Kantone von den Mehreinnahmen profitieren.

Am meisten zu reden geben dürfte künftig, für was die Mehreinnahmen verwendet werden sollen. Die Frage wird aber wohl kaum im Rahmen der Verfassungsänderung abschliessend diskutiert, sondern vor allem bei der Ablösung durch ein ordentliches Gesetz im Zentrum stehen. Dieses soll frühestens 2026 in Kraft treten.

Mögliche Massnahmen zur Standortförderung machen bereits die Runde. Links und Rechts haben diesbezüglich unterschiedliche Vorstellungen. Die Bürgerlichen stellen sich die Senkung anderer Steuern und Abgaben vor, etwa bei den Sozialabgaben. Die Linke will die Mehreinnahmen prioritär für Bildungs-, Gleichstellungs- und Klimamassnahmen einsetzen.

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