Räte genehmigen Gesetz für eine nationale Adressdatenbank
Das nationale System zur Abfrage von Adressen von Bürgerinnen und Bürgern kann starten. Der Nationalrat hat die gesetzlichen Grundlagen dafür bereinigt und für die Schlussabstimmung bereit gemacht.

Eingeführt werden hätte der Adressdienst gemäss den Plänen des Bundesrates bereits 2025. Doch bis die 2023 dem Parlament zugestellte Vorlage alle Hürden genommen hatte, brauchte es etliche Beratungsrunden.
Die Vorlage hat viele Beratungsrunden hinter sich. Der Ständerat stimmte zwar ohne grosse Vorbehalte zu. Der Nationalrat hingegen wollte das Geschäft im Frühjahr 2024 dem Bundesrat zur Überarbeitung zurückgeben. Die Mehrheit hielt die Anträge für unausgereift.
Nachdem der Ständerat dagegen opponiert hatte, beschloss der Nationalrat dann im März 2025, das Gesetz doch zu diskutieren. Die Fraktionen von SP, Mitte, Grünen und GLP verhalfen der Vorlage in der grossen Kammer zu einem ersten Durchbruch. Am Donnerstag bereinigte der Nationalrat die letzten Differenzen.
Die Befürworterseite argumentierte, dass mit dem Adressdienstgesetz die Adressverwaltung vereinfacht werde. Beispielsweise werde es künftig weniger Zahlungsverluste durch den Umstand geben, dass Menschen für die Verwaltung nicht mehr auffindbar und Rechnungen nicht zustellbar seien.
Derzeit sind Adressabfragen nur auf Kantons- und Gemeindeebene möglich. Zugangsbeschränkungen sollen es ermöglichen, dass Daten nicht herausgegeben werden, wenn das dem Schutz vor schweren Persönlichkeitsverletzungen dient.
Gegnerinnen und Gegner sagten in den Debatten, die Vorlage sei nicht verfassungskonform: Es sei Sache der Gemeinden und Kantone, die Einwohnerregister zu führen. Die Mehrheit der Kantone steht jedoch hinter dem nationalen Adressdienst. Die Gesetzesvorlage stelle ein enormes Potenzial für Effizienzsteigerungen dar, lautete der Tenor.










