In den Abstimmungsunterlagen zur Pflegeinitiative hat sich beim Übersetzen ein Fehler eingeschlichen, räumt der Bund ein. Gedruckt sind sie aber bereits.
Die Bundeskanzlei korrigiert das Abstimmungsbüchlein nach einem Hinweis des Initiativkomitees der Pflegeinitiative. (Archiv)
Die Bundeskanzlei korrigiert das Abstimmungsbüchlein nach einem Hinweis des Initiativkomitees der Pflegeinitiative. (Archiv) - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bund «präzisiert» die Abstimmungsunterlagen zur Pflegeinitiative.
  • Die Initianten hatten beanstandet, dass die Sprachversionen nicht übereinstimmten.
  • Auf andere, inhaltliche Reklamationen geht der Bund aber nicht ein.

In Umfragen geniesst die Pflegeinitiative, über die am 28. November abgestimmt wird, viel Zustimmung. Wie bei Initiativen üblich sinkt der Ja-Anteil bis zum Abstimmungssonntag etwas ab. Um so ärgerlicher ist für die Initianten, dass in den offiziellen Abstimmungsunterlagen die deutsche, französische und italienische Fassung nicht übereinstimmten.

Auf diesen Umstand, aber auch grundsätzliche Widersprüche zum Initiativtext, hat das Initiativkomitee letzte Woche hingewiesen. Man beanstande «falsche Aussagen in den Abstimmungserläuterungen, die nicht mit dem Verfassungstext übereinstimmen».

Bund räumt Fehler ein

Nun gibt die Bundeskanzlei in einem knappen Communiqué indirekt die Fehler zu: Die französische und italienische Version des Abstimmungsbüchleins würden «präzisiert». Das diene dazu, Missverständnisse zu vermeiden.

Abstimmungsbüchlein Pflegeinitiative korrigiert
Im Abstimmungsbüchlein zur Pflegeinitiative ist in der deutschen Fassung von «Beispiel» die Rede, in der französischen Fassung war die Formulierung absoluter (Mitte). Jetzt korrigiert der Bund (unten). - admin.ch

So heisse es in der deutschen Fassung, dass der Bund «zum Beispiel Vorgaben machen müsste zur Höhe der Löhne». In der französischen und italienischen Fassung habe der explizite Hinweis gefehlt, dass es sich um Beispiele handle. Das sei nun nachträglich eingefügt worden.

Abstimmungsbüchlein bereits gedruckt

Korrigiert werden indes nur die Online-Versionen der Abstimmungsbüchlein, in den gedruckten sei dies nicht mehr möglich. Spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin müssen die Unterlagen bei den Stimmbürgern sein. Die online zugänglichen PDF-Versionen seien aber angepasst und mit einem Hinweis versehen worden.

Nicht eingegangen wird aber auf die Forderung der Initianten, die Unterlagen grundsätzlich umzuschreiben. Der Bundesrat mache an verschiedenen Stellen die Aussage, dass er Vorgaben zur Lohnhöhe machen oder gar die Lohnhöhe festlegen müsse. «Diese Aussagen sind falsch», hält das Initiativkomitee fest.

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