Die Bundeskanzlei hat das Abstimmungsbüchlein präzisiert. Betroffen ist eine Stelle in der französischen und italienischen Fassung zur Pflegeinitiative.
Die Bundeskanzlei korrigiert das Abstimmungsbüchlein nach einem Hinweis des Initiativkomitees der Pflegeinitiative. (Archiv)
Die Bundeskanzlei korrigiert das Abstimmungsbüchlein nach einem Hinweis des Initiativkomitees der Pflegeinitiative. (Archiv) - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundeskanzlei hat das Abstimmungsbüchlein präzisiert.
  • Betroffen ist eine Stelle in der französischen und italienischen Fassung.

Die Erläuterungen des Bundesrates zur Pflegeinitiative sind im Abstimmungsbüchlein an je einer Stelle präzisiert worden. Davon betroffen sind aber nur die französische und italienische Fassung. Dies hat die Bundeskanzlei am Mittwoch mitgeteilt.

Die Präzisierungen erfolgen «auf Hinweis des Initiativkomitees», wie es in einer Mitteilung heisst. Betroffen ist der Abschnitt «Arbeitsbedingungen» ab Seite 10 im Abstimmungsbüchlein.

In der deutschen Fassung heisst es dort, dass die Initiative vom Bund verlange, die Arbeitsbedingungen verbindlich zu regeln, und dass er deswegen «zum Beispiel Vorgaben machen müsste zur Höhe der Löhne oder für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf».

In der französischen und italienischen Fassung sei der fehlende explizite Hinweis, dass es sich hierbei um Beispiele handle, nun «nachträglich eingefügt» worden.

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