Das Parlament stellt sich dem Bundesrat entgegen und schafft die schwarzen Listen nicht ab. Jedoch sollen einige Details geklärt werden.
krankenkasse
Schweizer Krankenkassen-Karten. (Archivbild) - keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut Parlament dürfen Kantone sogenannte schwarze Listen weiterführen.
  • Es sind kantonale Listen mit Personen, die ihre Krankenkassenprämie nicht bezahlen.
  • Der Bundesrat wollte sie abschaffen. Es werden nun aber einige Änderungen gemacht.

Das Parlament möchte es den Kantonen weiterhin ermöglichen, Listen zu führen für Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlten. Damit stellt es sich gegen den Bundesrat.

Wie im Ständerat war auch die Abstimmung im Nationalrat am Donnerstag knapp: Die grosse Kammer stimmte mit 98 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die Abschaffung der Listen säumiger Prämienzahlender. Der Entscheid im Ständerat im Juni war sogar nur mit Stichentscheid des Präsidenten Alex Kuprecht (SVP/SZ) gefallen.

Alex Kuprecht (SVP/SZ)
Ständeratspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ). - Keystone

Nur noch Notfallbehandlungen für Schuldner

Mit dem übereinstimmenden Entscheid beider Kammern haben die Kantone nun also weiterhin die Möglichkeit, sogenannte schwarze Listen zu führen. Also Listen mit Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht zahlten und deswegen betrieben wurden. Diese Personen erhalten dann nur noch in Notfällen medizinische Behandlungen.

Das Parlament präzisierte den Begriff der Notfallbehandlung. Demnach liegt eine solche vor, wenn die Behandlung nicht aufgeschoben werden kann. Dies ist der Fall, wenn die versicherte Person ohne sofortige Behandlung gesundheitlichen Schaden oder den Tod befürchten muss. Oder wenn sie die Gesundheit anderer Personen gefährden kann. In solchen Fällen müssen auch säumige Prämienzahlende behandelt werden.

Die Mehrheit im Parlament wollte es den Kantonen insbesondere aus föderalistischen Überlegungen weiterhin ermöglichen, Listen zu führen. Der Kanton Thurgau beispielsweise zeige, dass die Listen funktionierten, sagte Christian Lohr (Mitte/TG). Dort sei die Zahl der säumigen Prämienzahlenden seit Einführung zurückgegangen. Die Gemeinden seien mit den betroffenen Personen im Gespräch. «Das Case Management funktioniert.»

Grundversorgung von ärmerem Menschen gefährdet

Die Minderheit warnte vor der Beibehaltung der Listen. Solche Listen könnten die medizinische Grundversorgung von Personen, die in bescheidenen Verhältnissen lebten, beeinträchtigen. Dieser Ansicht waren SP, Grüne, GLP und einzelne FDP-Vertreterinnen und -Vertreter, wie Manuela Weichelt (Grüne/ZG) sagte. Viele der auf der Liste der säumigen Versicherten aufgeführten Personen seien effektiv zahlungsunfähig. Bei diesen Personen verfehle die Liste ihren Zweck, zur Bezahlung der Krankenkassenausstände zu animieren.

weichelt
Manuela Weichelt (Grüne/ZG). - Keystone

Rund 160'000 Personen bezahlen ihre Krankenkassenrechnungen nicht. Aktuell gibt es schwarze Listen in den Kantonen Aargau, Luzern, Tessin, Thurgau und Zug. In Graubünden, Schaffhausen, Solothurn und St. Gallen wurde das Instrument bereits wieder abgeschafft. 19 Kantone und die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) wollen die Listen abschaffen.

Die Vorlage zur Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht geht nun erneut an den Ständerat. Im Gegensatz zum Beschluss des Ständerats beschloss der Nationalrat nämlich: Säumige Versicherte werden nicht in ein alternatives Versicherungsmodell, wie etwa in ein Hausarztmodell, eingeteilt.

Neue Schulden vermeiden

Um neue Schulden aufgrund bestehender Betreibungen zu vermeiden, sollen die Prämien laut Nationalrat vom Lohn abgezogen und an den Versicherer überwiesen werden können. Weiter soll der Entwurf ergänzt werden, so dass die laufenden Kosten für die Prämien über das Betreibungsamt bezahlt werden können, wenn der Lohn einer versicherten Person gepfändet wird.

Einig sind sich die Räte darin, dass die Zahl der Betreibungen auf zwei pro Jahr begrenzt werden soll. Die Kantone, die dies möchten, sollen die Verlustscheine für neunzig Prozent der Forderung von den Versicherern übernehmen und sie selber bewirtschaften können.

Schliesslich sollen junge Erwachsene nicht mehr für die Prämien haften, die von ihren Eltern nicht bezahlt wurden, so lange sie minderjährig waren. Gemäss Nationalrat soll diese Regelung auch für junge Erwachsene gelten, die noch in der Ausbildung sind.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

NationalratAbstimmungBundesratStänderatGrüneTodGLPFDPSPParlament