Versicherungen für die Krankenkassen-Franchise sollen nach dem Willen des Nationalrats verboten bleiben.
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Der Walliser FDP-Nationalrat Philippe Nantermod spricht während einer Debatte. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Philippe Nantermod (FDP) lancierte eine Initiative für eine Franchisen-Versicherung.
  • Diese sollte analog zur Mietkaution funktionieren.
  • Der Nationalrat hat diese nun mit 112 zu 79 Stimmen abgelehnt.

Die grosse Kammer hat am Donnerstag eine parlamentarische Initiative abgelehnt, die eine Aufhebung des Verbots forderte. Sie folgte mit 112 zu 79 Stimmen dem Antrag ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N). Mit dem Entscheid des Nationalrats ist die Initiative vom Tisch.

Die derzeit geltenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) schliessen den Abschluss derartiger Versicherungen explizit aus. Weder die Krankenkassen selbst noch andere Versicherer dürfen sie anbieten. Ebenso ist es Vereinen, Stiftungen oder anderen Institutionen verboten, die Übernahme dieser Kosten vorzusehen.

Initiative orientierte sich an Lösung für Mietzinskaution

Der Walliser FDP-Nationalrat Philippe Nantermod forderte mit seiner Initiative eine Lösung analog zur heute bestehenden Möglichkeit, die Mietzinskaution zu versichern. Niemand solle wegen fehlender Mittel eine tiefere Franchise wählen und dadurch höhere Krankenkassenprämien zahlen müssen.

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Philippe Nantermod, FDP-VS, spricht während der Debatte um die BVG-Reform, während der Wintersession der Eidgenössischen Räte, am Dienstag, 7. Dezember 2021, im Nationalrat in Bern. - Keystone

Die Kommissionsmehrheit hielt dem unter anderem entgegen, die parlamentarische Initiative unterlaufe das Ziel, via die Franchise die Eigenverantwortung zu stärken. Zudem dürfte sie zu weniger Prämieneinnahmen führen - was kranke und ältere Personen zu berappen hätten.

Die Solidarität würde geschwächt, da nur gesunde Personen profitieren würden. Es sei zu erwarten, dass Versicherer es ablehnten, die Franchisen bestimmter Personen zu versichern, so die Mehrheit der SGK-N.

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