Parlament will Hotellerie auch in Zukunft tiefer besteuern
Das Parlament will, dass die Hotellerie auch nach 2027 weniger Mehrwertsteuer zahlt. Der Nationalrat überwies eine entsprechende Motion.

Die Hotellerie soll auch nach 2027 weniger Mehrwertsteuer abliefern müssen als andere Branchen. Dieser Meinung ist das Parlament. Der Nationalrat hat am Mittwoch eine entsprechende Motion an den Bundesrat überwiesen – gegen dessen Willen.
Mit 119 zu 59 Stimmen bei 14 Enthaltungen nahm die grosse Kammer die Motion von SVP-Ständerätin Esther Friedli (SG) an. Der Ständerat hatte den Vorstoss in der Frühjahrssession mit 37 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen.
Der Bundesrat ist nun angehalten, den Mehrwertsteuer-Sondersatz für die Hotellerie von 3,8 Prozent beizubehalten. Dieser Sondersatz wurde 1996 befristet eingeführt, mit Rücksicht auf die damals kriselnde Branche. Bisher wurde der Sondersatz sechsmal verlängert, zuletzt bis 2027. Der Mehrwertsteuer-Normalsatz beträgt zurzeit
Bedeutung des Tourismussektors
Für die Mehrheit im Parlament ist der Hotellerie-Sondersatz ein wichtiger Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Tourismussektors, namentlich in den Bergen. Die Hotellerie gehöre mit einem Auslandsanteil von rund
55 Prozent zu den bedeutenden Exportsektoren der Schweiz, könne ihre Dienstleistungen aber – anders als andere Branchen – nicht ins Ausland verlagern. Dies sagte Kommissionssprecher Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) im Nationalrat.
Finanzielle Auswirkungen der Entscheidung
Der Bundesrat sprach sich gegen die Motion aus. Der Tourismus habe sich positiv entwickelt, schrieb er in seiner ablehnenden Stellungnahme. Eine Minderheit im Parlament folgte dieser Argumentation.
Ein weiterer steuerlicher Sonderstatus sei nicht mehr gerechtfertigt. Dies sagte Minderheitssprecherin Kathrin Bertschy (GLP/BE) im Nationalrat.
Müssten Beherbergungsbetriebe Mehrwertsteuer nach Normalsatz bezahlen, erhielte der Bund zusätzliche 270 bis 300 Millionen Franken pro Jahr, führte Finanzministerin Karin Keller-Sutter aus. Bei einer Verlängerung des Sondersatzes müsste dieser Betrag ab 2028 im Bundesbudget kompensiert werden.