Stadt Zürich soll Baustellen-Entschädigungen prüfen
Zürcher Unternehmen verlangen baustellenbedingte Entschädigungen. Das Stadtzürcher Parlament prüft nun die Forderung.

Die Stadt Zürich soll baustellenbedingte Entschädigungen an Betriebe prüfen. Das Stadtzürcher Parlament hat sich am Mittwoch klar dafür ausgesprochen. Die FDP forderte, dass die Stadt 50 Prozent der Umsatzeinbussen übernehmen soll, wenn sie die Baustellen verantwortet.
Zuletzt standen Betriebe am Kreuzplatz in den Schlagzeilen. Das Restaurant «Bohemia» etwa schloss mehrere Monate wegen der Grossbaustelle auf dem Platz. Ein Bäcker an der Universitätsstrasse versuchte kürzlich erfolglos, bis ans Bundesgericht eine Entschädigung zu erstreiten.
Die FDP nahm sich nun der Betriebe an. Profitieren sollen solche, die bis zu 50 Mitarbeitende beschäftigen, wenn die Bautätigkeit länger als drei Monate dauert.
Emanuel Tschannen (FDP) fand am Mittwoch: «Wer den Schaden verursacht, soll ihn zumindest teilweise tragen». Derek Richter (SVP) sprach sich grundsätzlich gegen staatliche Interventionen aus, «Aber in diesen Fällen ist der Staat der Verursacher», meinte er. Entsprechend solle die Stadt Zürich helfen, die Einbussen zu decken.
«Keine Lösung durch Steuergelder»
«Ja, Baustellen auf öffentlichem Grund nerven», sagte Stadträtin Simone Brander (SP). Doch sie seien nötig, um die Infrastruktur zu erneuern und Schäden zu verhindern. «Alle paar Jahrzehnte trifft es einen eben. Dann muss man durchbeissen». Die Stadt versuche jeweils Lösungen für Probleme zu finden.
Es sei jeweils auch nicht klar, ob die Umsatzeinbussen immer auf Baustellen zurückzuführen sind. Brander warnte vor einem «Bürokratiemonster». Die städtische Praxis sei zudem jeweils von den Gerichten gestützt worden.
Das Problem solle nicht durch «Zuschütten mit Steuergeldern gelöst werden», hielt Beat Oberholzer (GLP) fest. Die SP habe grundsätzlich Sympathien für die Vorlage, sagte Pascal Lamprecht. Dass gefährdeten Betrieben geholfen werden soll, könne er unterstützen. Die 50-Prozent-Regel sei aber zu starr.
Als verbindliche Motion hätte der Vorstoss keine Mehrheit gefunden. Tschannen stimmte der Abwandlung in ein Postulat aber zu. Den Prüfauftrag genehmigte der Rat mit 105 zu 7 Stimmen.