Parlament will bei PFAS wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen
Das Parlament will bei der Festlegung von Grenzwerten für PFAS nebst den Risiken für Umwelt und Gesundheit auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt sehen. Der Ständerat hat am Donnerstag einer vom Nationalrat abgeänderten Motion seiner eigenen Umweltkommission zugestimmt.

Ohne Gegenantrag erklärte sich die kleine Kammer einverstanden mit den Änderungen. Der Bundesrat muss nun einen Vorschlag zur Umsetzung des Vorstosses machen.
Bei den Änderungen geht es zum einen um das Verhältnis zum EU-Recht betreffend per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS). Der Ständerat wollte ursprünglich, dass die Schweiz eigene Regeln erlässt, statt die EU-Trinkwasserrichtlinie zu übernehmen.
In der nun gutgeheissenen Version des Nationalrats muss der Bundesrat eine eigenständige Regelung lediglich prüfen. Zweitens erhält er im Sinne der Vorsorge den Auftrag, die Verwendung sogenannter Ewigkeitschemikalien einzuschränken, wo dies möglich ist.
Bei PFAS handelt es sich um eine Gruppe von mehreren tausend synthetischen Chemikalien, die in zahlreichen Alltagsprodukten verarbeitet sind. Sie sind in der Umwelt nahezu nicht abbaubar und reichern sich daher in Organismen an – auch im menschlichen Körper. Bisher wurde weniger als ein Prozent aller PFAS auf gesundheitliche Auswirkungen untersucht.
Die Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) schreibt in einem Faktenblatt, die Stoffe könnten krebserregend sein und die Fortpflanzung gefährden, wenn sie über mehrere Jahre hinweg wiederholt aufgenommen würden.
Die Diskussion um PFAS wird auch nach dem Entscheid weitergehen, wie die Debatte deutlich machte. So appellierte beispielsweise Daniel Fässler (Mitte/AI) an den Bundesrat, die von PFAS-Belastungen im Boden betroffenen Landwirte in Entscheidungen miteinzubeziehen. Es brauche einen Runden Tisch. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider versicherte, ein rechtlicher Rahmen für Unterstützungsmassnahmen an Bauernbetriebe sei in Erarbeitung.










