Parlament will Gerichte bei Urteilsbegründungen entlasten
Gerichte sollen in mehr Fällen als heute auf schriftliche Begründungen ihrer Entscheide verzichten können. Der Nationalrat unterstützt mit knappem Mehr eine St. Galler Forderung, mehr Verzichtsmöglichkeiten zu schaffen. Der Kanton will so die Gerichte entlasten.

Mit 99 zu 94 Stimmen und einer Enthaltung sagte der Nationalrat am Dienstag Ja zur Standesinitiative aus St. Gallen. Der Kanton will, dass erste und zweite Instanzen öfter auf schriftlich begründete Urteile verzichten können. Mit dieser Änderung der Strafprozessordnung könnten die Gerichte entlastet werden.
Heute ist der Verzicht auf schriftliche Begründung unter andrem abhängig von der ausgesprochenen Sanktion. Diese Bestimmungen gälten nur für erstinstanzliche Gerichte, aber nicht für die zweite Instanz, wurde die St. Galler Initiative begründet.
Bis 2010 hätten Beschuldigte im Kanton St. Gallen die Möglichkeit gehabt, auf schriftliche Begründungen zu verzichten, das Einverständnis aller Parteien im Verfahren vorausgesetzt. Damit waren Fälle rascher erledigt und die Gebühren entsprechend tiefer, schrieb der Kanton. Er machte mit dieser Regelung gute Erfahrungen.
Im Nationalrat setzte sich eine Minderheit um Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) durch. «Die Gerichte sind chronisch überlastet und können wichtige Aufgaben nicht mehr wahrnehmen», sagte er. Gerichte und auch Parteien hätten damit die Möglichkeit, Verfahren abzukürzen und zu beschleunigen, «in Fällen, die Alltags-Jurisprudenz sind».
Die Kommissionsmehrheit lehnte die Initiative ab. Eine unzureichende Begründung könne das Vertrauen in die Rechtsprechung beeinträchtigen, sagte Simone Gianini (FDP/TI) namens der Mehrheit. Begründungen seien wichtig, um Urteile zu verstehen, ergänzte Raphaël Mahaim (Grüne/VD).
Die Rechtskommission des Ständerates hatte die St. Galler Initiative vergangenes Jahr ohne Gegenantrag gutgeheissen. Nach der Zustimmung des Nationalrates kann nun eine Vorlage ausgearbeitet werden.










