Mutterschaftsurlaub soll bei Komplikationen nach der Geburt verlängert werden.
Baby Neugeborenes
Ein Neugeborenes im Spital. (Symbolbild) - AFP

Muss eine Frau wegen Komplikationen bei der Geburt länger im Spital bleiben, soll dies bei der Dauer des Mutterschaftsurlaubs künftig angemessen berücksichtigt werden. Der Nationalrat hat am Donnerstag als Zweitrat eine entsprechende Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) angenommen.

Die grosse Kammer hiess den Vorstoss mit 136 zu 50 Stimmen bei drei Enthaltungen gut. Der Ständerat hatte ihn schon in der Sommersession 2023 angenommen.

Der Bundesrat war mit der Motion einverstanden. Er muss nun eine Umsetzungsvorlage erarbeiten. Der Motionstext lässt ihm dabei Freiraum: Die Landesregierung solle verschiedene Varianten prüfen, wie das Anliegen umgesetzt werden könne, heisst es darin.

Gleichbehandlung von Mutter und Kind

Zwar hätten Mütter seit 2021 bei einem längeren Spitalaufenthalt des Neugeborenen Anspruch auf eine verlängerte Ausrichtung der Mutterschaftsentschädigung, schrieb die SGK-S in der Begründung ihrer Motion. Im Gegensatz dazu sei ein längerer Spitalaufenthalt der Mutter nach der Geburt nicht spezifisch geregelt. Diese Ungleichbehandlung gelte es zu beseitigen.

Dieser Argumentation schloss sich eine deutliche Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) an. Es gehe um letztlich vergleichbare Situationen, sagte Mehrheitssprecherin Mattea Meyer (SP/ZH), etwa, was den Aufbau einer Beziehung zwischen Mutter und Kind angehe.

Die Gesundheitskommission des Ständerats nahm mit ihrem Vorstoss das Anliegen einer Standesinitiative des Kantons Waadt auf, allerdings in einer allgemeineren Form. Die Standesinitiative selbst lehnte der Nationalrat am Donnerstag ab. Der Ständerat hatte sie bereits im vergangenen Juni verworfen. Nun ist sie vom Tisch.

Widerstand gegen die Motion

Eine SVP-Minderheit der vorberatenden Nationalratskommission beantragte erfolglos, auch die Kommissionsmotion aus dem Ständerat abzulehnen. Sie konnte sich damit jedoch nicht durchsetzen.

Andreas Glarner (SVP/AG) sagte namens der Minderheit, Mütter seien durch die heutigen Bestimmungen, etwa was Lohnfortzahlungen angehe, bereits ausreichend geschützt.

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