Thurgauer Parlament verlangt stärkere Regulierung der Kormorane
Der Thurgauer Grosse Rat hat sich am Mittwoch für eine stärkere Regulierung der Kormorane am Bodensee ausgesprochen. Er verlangt eine gesetzliche Grundlage, um die Bestände der Wasservögel effizient zu verkleinern.

Der Kormoran stösst im Thurgauer Parlament auf wenig Sympathie. Er soll konsequenter geschossen und vergrämt werden dürfen, lautet eine Forderung der Motion «Regulierung des Kormorans», die der Grosse Rat mit 73 zu 44 Stimmen für erheblich erklärte.
Auf dem Speiseplan der Kormorane stehen fast ausschliesslich Fische. Die wachsende Population soll laut Angaben der Berufsfischer pro Jahr um die 300 Tonnen aus dem Bodensee vertilgen. Dadurch ist er längst ins Fadenkreuz der Berufsfischer geraten, die sich über stark rückläufige Fangzahlen beklagen.
Derzeit seien Abschüsse von Kormoranen nur äusserst zurückhaltend erlaubt, kritisierten mehrere Parlamentarier. Deshalb soll der Kanton eine gesetzliche Grundlage schaffen, um die Kormoranbestände effizient zu regulieren. Gleichzeitig soll mit Bund, Kantonen und Anrainerstaaten des Bodensees eine gemeinsame Lösung gegen den gefrässigen Vogel gefunden werden.
Die Thurgauer Regierung lehnte das Anliegen ab. Sie argumentierte, eine bundesrechtliche Grundlage fehle, die dem Kanton einen grösseren Handlungsspielraum zur Bejagung des Kormorans einräumen würde. Auch seien etwa Schonzeiten, Schutzgebiete und die Bejagung aus Booten durch den Bund geregelt.
Man laufe Gefahr, dass der Bund eine entsprechende gesetzliche Grundlage des Kantons nicht bewillige, erklärte Justizdirektorin Ruth Faller Graf (SP). Bern sei aktuell nicht bereit, für Kormorane Zusatzregelungen zu erlassen.
Ihr Appell, die Motion nicht erheblich zu erklären und stattdessen die Problematik mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen weiterzuverfolgen, vermochte die Mehrheit des Grossen Rates nicht zu überzeugen.
Der Kormoran ist rund um den Bodensee ein Thema. Im österreichischen Bundesland Vorarlberg erliess die Bezirkshauptmannschaft Bregenz im vergangenen Sommer eine Verordnung, mit der im Rheindelta neben den bisherigen Vergrämungsmassnahmen die Höchstzahl der erlaubten Abschüsse von Kormoranen von 200 auf 300 erhöht werden kann.
Unter der Leitung des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg startete im Januar ein internationales Projekt «Fischartenschutz und Kormoranmanagement am Bodensee». Erklärtes Ziel ist dabei unter anderem, den «Frassdruck durch Kormorane» zu reduzieren, wie es in einer Mitteilung hiess.
Die Fänge der 52 Berufsfischerinnen und Berufsfischer am Bodensee haben gemäss der internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF) 2024 das zehnte Jahr in Folge einen weiteren Tiefststand erreicht.
Bereits im Januar 2024 startete am Bodensee ein dreijähriges Moratorium für den Fang des beliebten Speisefischs Felchen. Grund dafür sind die besorgniserregend tiefen Bestände. Als Ursachen für den starken Rückgang nannte die IBKF auch die Ausbreitung gebietsfremder Arten wie den Stichlingen und der Quaggamuschel sowie den Klimawandel.










