Parlament spricht 20 Millionen Franken für Crans-Montana-Vergleiche
Das Parlament ist damit einverstanden, dass die Schweiz sich mit maximal 20 Millionen Franken an Vergleichslösungen zugunsten der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana VS beteiligt. Diese Lösungen gehen aus Rundtischgesprächen hervor, die aussergerichtliche Einigungen erzielen sollen.

Mit 106 zu 87 Stimmen bei 4 Enthaltungen stimmte die grosse Kammer am Donnerstag dem entsprechenden Passus im Bundesgesetz zu, der zuvor bereits im Ständerat durchkam. Zur Bereinigung einer einzigen Differenz geht das Geschäft noch einmal in die kleine Kammer.
Gemäss der Vorlage kann sich der Bund mit einem subsidiären Betrag von höchstens 20 Millionen Franken an allfälligen Vergleichen beteiligen, die aus Rundtischgesprächen hervorgehen. Diese sollen die Opfer, ihre Angehörigen, Versicherungen sowie weitere leistungspflichtige Personen und Behörden bei der Erarbeitung einer Vergleichslösung unterstützen.
Leiter der Gespräche ist der frühere Neuenburger Regierungsrat Laurent Kurth. Ziel sind aussergerichtliche Einigungen. So könnten langwierige Zivilverfahren vermieden werden, die bis zu 15 Jahre dauern könnten.
Eine SVP-Minderheit hatte versucht, den subsidiären Betrag zu streichen. Es gebe keinen Grund, dass der Bund einen zusätzlichen Betrag von 20 Millionen Franken leiste, da «der Bund in keinster Weise verantwortlich ist für dieses tragische Ereignis», sagte Jacques Nicolet (SVP/VD), der die Minderheit anführte.
Er fragte sich auch, wo die Beiträge für die Strassenverkehrsopfer oder die Opfer der Tragödie in Zernez GR bleiben würden. «Der Bund soll nicht den Platz der Versicherer übernehmen», schloss er.
Dem entgegen setzte Jessica Jaccoud (SP/VD), dass niemand behaupte, der Bund sei verantwortlich. Es gehe um Solidarität und politische Verantwortung. «Die Stärke einer Gesellschaft zeigt sich darin, wie sie auf Krisen reagiert», sagte Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS). Meret Schneider (Grüne/ZH) führte aus, dass die Streichung der finanziellen Mittel die Gerichte überlaste und die Opfer daran hindere, in Frieden mit den Ereignissen abzuschliessen.
Die Minderheit wurde mit 105 zu 88 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.
Im März hatten sich Stände- und Nationalrat schon auf einen ersten Teil der Unterstützungsmassnahmen für die Opfer der Brandkatastrophe geeinigt. Damals bewilligten die eidgenössischen Räte im für dringlich erklärten Teil des Bundesgesetzes Solidaritätsbeiträge für Angehörige der Brandkatastrophe und schufen die gesetzliche Grundlage für die Rundtischgespräche.
Justizminister Beat Jans hatte im Februar bekanntgegeben, dass der Bund zur Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe und ihrer Angehörigen bis zu rund 35 Millionen Franken bereitstellen will. 7,8 Millionen Franken sollen in Form von Solidaritätsbeiträgen von je 50'000 Franken an 156 besonders betroffene Personen fliessen. Diese Beiträge sind also schon genehmigt. Ebenfalls bewilligt sind Nachtragskredite. Die Auszahlung der Solidaritätsbeiträge hat im Mai begonnen.
Beim Brand in der Silvesternacht in einer Bar in Crans-Montana kamen 41 Menschen ums Leben, 115 Personen wurden verletzt.














