Zwei Walliser Beamte nach jahrelanger Korruption verurteilt
«Mandanten erschöpft» und teilweise verjährte Delikte: Trotz jahrelanger Korruption kommen zwei ehemalige Walliser Beamte mit milden Strafen davon.

Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Walliser Steuerbeamte erhalten nur bedingte Strafen wegen Korruption.
- Die Beamten gewährten einem Unternehmer unrechtmässige Steuervorteile.
- Verjährung und lange Ermittlungen führten zu den milden Strafen.
Zwei frühere Steuerbeamte aus dem Wallis sind wegen Korruption verurteilt worden – allerdings mit vergleichsweise milden Strafen.
Sie sollen einem Unternehmer aus der Gemeinde Lens über Jahre hinweg unrechtmässige Steuervorteile verschafft haben.
Der Ursprung der Affäre reicht mehr als 16 Jahre zurück: Ein Unternehmer knüpft damals ein enges Verhältnis zu zwei kantonalen Steuerprüfern.
Ausgerechnet jenen Beamten, die eigentlich seine Steuererklärungen kontrollieren sollten.
Aus der anfänglichen Bekanntschaft entwickelte sich laut Ermittlungen rasch ein fragwürdiges Geschäftsnetzwerk.
Die beiden Beamten verschafften dem Unternehmer systematisch Steuervorteile – unter anderem durch fiktive Verluste und nicht belegte Abzüge. Im Gegenzug erhielten sie Geldzahlungen sowie weitere Vorteile.
Korrupte Beamte erhalten milde Strafen
Der Fall kam 2015 ins Rollen, als in der Verwaltung erste Gerüchte die Runde machten. Kurz darauf verliessen beide Beamten ihre Stellen. Das Strafverfahren wurde jedoch erst kürzlich abgeschlossen.
Trotz der Schwere der Vorwürfe endete das Verfahren vergleichsweise glimpflich: Wie die Unterwalliser Zeitung «Le Nouvelliste» berichtet, wurden die beiden Ex-Beamten wegen ungetreuer Amtsführung und passiver Bestechung verurteilt. Zu je 120 bedingten Tagessätzen als Geldstrafe.
Die Behörden begründen das milde Urteil damit, dass einzelne Delikte bereits verjährt waren. Und sich das Verfahren über fast zehn Jahre hingezogen hat.
Zudem hätten die Ermittlungen stark belastet, weshalb die Anwälte von «erschöpften Mandanten» sprachen, die das Verfahren nun endlich abschliessen wollten.
Luxusvilla und Scheinsponsoring-Vertrag
Besonders brisant im Fall ist eine Luxusvilla in Port Grimaud bei Saint-Tropez (F). Der Unternehmer kaufte sie 2010 für knapp zwei Millionen Euro (1,8 Millionen Franken).
Er rechnete die Immobilie über eine Firma ab und zog in den folgenden Jahren hohe Kosten von den Steuern ab – etwa für Renovationen und Wertverluste.
Laut Staatsanwaltschaft hätte das nicht erlaubt werden dürfen, weil die Firma in Frankreich gar keine echte Geschäftstätigkeit hatte. Dadurch sollen rund 666'000 Franken zu Unrecht vom steuerbaren Einkommen abgezogen worden sein, zudem fehlten dafür ausreichende Belege.

Hinzu kommen weitere Vorteile für die Beteiligten: Ein Beamter erhielt laut Anklage ein zinsloses Darlehen von 80’000 Franken.
Zudem durfte er ein Geschäftslokal kostenlos nutzen, obwohl normalerweise eine Monatsmiete von rund 15’000 Franken fällig gewesen wäre.
Zwischen 2012 und 2016 überwies der Unternehmer zudem mehrfach jeweils 5000 Franken auf ein Privatkonto. Als Begründung diente ein angeblicher Sponsoringvertrag mit einem Pétanque-Club. Doch laut Ermittlungen kam das Geld dort nie an.
«Unauffindbare» Aktentasche
2015 tauchte zudem in einer zurückgelassenen Aktentasche ein zuvor als «unauffindbar» gemeldetes Steuerdossier wieder auf. Darin ausgewiesen: Ein Gewinn von 559’000 Franken aus dem Kanton Freiburg.
Der Beamte hatte versäumt, diesen im Wallis zu besteuern. Laut «Le Nouvelliste» beläuft sich der Schaden für den Staat auf über eine Million Franken.




















