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Parlament will das Bundesgericht bei Beschwerden entlasten

Keystone-SDA
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Bern,

Der Ständerat und nun auch der Nationalrat wollen das Bundesgericht entlasten, indem weitere Beschwerden für unzulässig angesehen werden. Etwa Beschwerden gegen Bussen von höchstens 500 Franken sollen neu nicht mehr an die höchste Schweizer Gerichtsbarkeit gelangen.

Bundesgericht Richterwahlen
Das Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Eine rot-grüne Minderheit im Nationalrat wollte am Donnerstag die vom Ständerat in die Vorlage aufgenommene Änderung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Beschwerden gegen Entscheide in Strafsachen rückgängig machen, scheiterte aber. Eine Beschwerde vor Bundesgericht gegen eine Verurteilung im Rahmen eine Busse von bis zu 500 Franken oder gegen einen Verweis wird somit neu unzulässig.

Das Bundesgericht solle sich an Fällen orientieren, «die eine grundsätzliche rechtliche Bedeutung haben», sagte Patricia von Falkenstein (LDP/BS) namens der Kommission für Rechtsfragen (RK-N) dazu im Rat.

Auch Beschwerden gegen kommunale Erlasse sollen nicht mehr direkt ans Bundesgericht gelangen, wie der Rat am Donnerstag knapp mit 95 gegen 93 Stimmen entschied. Dies betrifft kommunale Erlasse, die keine zweite kantonale Vorinstanz durchlaufen – respektive wenn kein kantonales Rechtsmittel ergriffen werden kann.

Dagegen opponierte eine bürgerliche Minderheit, welche den vom Bundesrat vorgeschlagenen Passus wieder streichen wollte. Da der Minderheitsantrag im Rat unterlag, muss sich der Ständerat erneut über die Vorlage beugen. Denn die kleine Kammer wollte den Passus ebenfalls streichen.

Das Bundesgericht soll wie bei fast allen anderen Rechtserlassen nicht mehr erste Instanz sein. Es gehe um die «Einschränkung einer Ausnahme», sagte Justizminister Beat Jans im Rat. Kommunale Erlasse sollten vom jeweiligen kantonalen Verwaltungsgericht beurteilte werden, dies sei auch «im Interesse der kantonalen Autonomie», so der Bundesrat weiter.

Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen kleinen Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) soll die höchste Schweizer Gerichtsinstanz entlastet werden. Bereits 2018 nahm der Bundesrat einen ersten Anlauf für eine Revision des BGG, dieser scheiterte aber.

Mit der nun in den Räten debattierten kleinen Revision wollte die Landesregierung die «fachlich sinnvollen und politisch mehrheitsfähigen Aspekte» wieder aufnehmen. Dies mit dem Ziel, die Rechtslage zu verbessern und damit die Rechtssicherheit zu stärken.

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