Für die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) ist die AHV-Reform unerlässlich. Dennoch sollen zusätzliche Alternativen geprüft werden.
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Das Bundeshaus in Bern. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Seit fünf Jahren nimmt das Sozialwerk der Schweiz weniger ein als es ausgibt.
  • Die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) sieht eine AHV-Reform als notwendig.
  • Für die Finanzierung sollen aber weitere Möglichkeiten erörtert werden.

Die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) schlägt vor, zusätzliche Alternativen für die Finanzierung der AHV zu prüfen. Auch die Schulden der IV beim AHV-Fonds müssten überprüft werden. Das wichtigste Sozialwerk der Schweiz nimmt seit fünf Jahren weniger ein als es ausgibt.

Angesichts der finanziellen Entwicklung der AHV ist deren Reform in den Augen der Finanzkommission unerlässlich. Dies teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit.

Die Finanzkommission hat einen Mitbericht zuhanden der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) verfasst. Diese ist für die Vorberatung der Vorlage zuständig.

IV kann Schulden erst ab 2024 abbezahlen

Der Bund trage 20,2 Prozent der jährlichen Gesamtausgaben der AHV, heisst es in der Mitteilung der Finanzkommission. Die steigenden Ausgaben würden sich entsprechend direkt auf das Bundesbudget auswirken.

«Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist die einzige Massnahme in der Vorlage, die zu direkten Einsparungen im Bundeshaushalt führt.» Dies hält die Finanzkommission fest. Sie schlägt der SGK-N vor, eine «Ablösung der Schulden der IV beim AHV-Fonds durch vom Bund verbürgte Anleihen» zu diskutieren. Ausserdem sollen zusätzliche Alternativen für die weitere Finanzierung der AHV erörtert werden.

alters- und hinterlassenenversicherung
Eine ältere Frau auf einem Velo. (Symbolbild) - Pixabay

Die Invalidenversicherung kann ihre Schulden bei der AHV wegen der Corona-Pandemie voraussichtlich erst ab 2024 abbezahlen. Grundsätzlich vorgesehen war 2022. Seit 2017 verharrt die IV-Schuld bei der AHV bei rund 10,3 Milliarden Franken.

SGK-N einverstanden mit AHV-Vorlage

Vergangene Woche beschloss die SGK-N einstimmig, auf die AHV-Vorlage einzutreten. Die Mehrheit zeigte sich mit den Beschlüssen des Ständerats in der Frühjahrssession einverstanden. Sie unterstützt neben der Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre auch die anderen Kernelemente der Vorlage.

Dazu zählen der abgestufte Rentenzuschlag für die ersten neun Jahrgänge von Frauen mit höherem Rentenalter. Und auch die Flexibilisierung des Rentenbezugs zwischen 63 und 70 Jahren sowie die zusätzlichen 0,3-Prozentpunkte Mehrwertsteuer für die AHV.

Die Detailberatung der Vorlage steht in der Kommission jedoch noch aus. Ziel sei es, die Vorlage in der Sommersession zu Ende zu beraten, hielt die SGK-N fest.

In den vergangenen Jahren sind alle Bemühungen, die AHV zu sanieren, gescheitert. Die letzte Reform fand 1997 statt. Mit der Vorlage «AHV 21» hat im Parlament die Debatte des jüngsten Reformvorschlags begonnen.

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