AHV

Hinterlassenenleistungen der AHV sollen nur Ehepaare erhalten

Keystone-SDA
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Bern,

AHV-Hinterlassenenrenten sollen nur noch Verheirateten zustehen – das fordert die Nationalratskommission und stellt sich damit gegen den Bundesrat.

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Erhalten sollen die Rente verwitwete Väter und Mütter mit Kindern, die weniger als 25 Jahre alt sind. (Symbolbild) - Pexels

Hinterlassenenleistungen der AHV soll es nur für Verheiratete geben, mindestens so lange es noch andere vom Zivilstand abhängige Regelungen bei der AHV gibt. Dieser Ansicht ist nach einer ersten Beratung der Reform der Hinterlassenenrenten die zuständige Kommission des Nationalrates.

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) entschied mit 16 zu 9 Stimmen, AHV-Hinterlassenenrenten nur für Verheiratete zuzulassen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Erhalten sollen die Rente verwitwete Väter und Mütter mit Kindern, die weniger als 25 Jahre alt sind.

Der Bundesrat hingegen will allen hinterbliebenen Vätern und Müttern bis zum 25. Altersjahr des jüngsten Kindes eine Rente gewähren, unabhängig vom Zivilstand. Die Minderheit der SGK-N möchte es gleich halten. Sie will damit der gesellschaftlichen Entwicklung folgen.

Weitere Änderungen an der Reformvorlage

An der Vorlage des Bundesrates hat die SGK-N noch weitere Änderungen angebracht. Unter anderem will eine Mehrheit höhere Mindestrenten für Witwen, Witwer und Waisen, wenn die verstorbene Person mindestens fünf Jahre lang AHV-Beiträge bezahlt hat.

Weiter sollen nach dem Willen der Mehrheit Hinterlassenenleistungen aus der AHV und aus der Pensionskasse nicht mehr ins steuerbare Einkommen für die Familienzulagen von nichterwerbstätigen Personen einberechnet werden.

Dass Hinterlassene ohne unterhaltsberechtigte Kinder nur noch während einer Übergangszeit unterstützt werden sollen, fand Zustimmung in der SGK-N. Ebenso unterstützt sie es, laufende Renten von über 55-jährigen Verwitweten weiterhin auszuzahlen.

Forderungen nach weitergehenden Leistungen

Neun Minderheiten beantragen allerdings weitergehende Leistungen als der Bundesrat sie vorschlägt. Beispielsweise sollen Witwen- und Witwerrenten sowie die Übergangsrenten länger bezahlt und keine laufenden Renten eingestellt werden.

Die Neuausrichtung der Hinterlassenenrenten sei komplex, hielt die SGK-N fest. Sie will erst in einer zweiten Lesung entscheiden, ob die Vorlage mit Anpassungen beim Ehepaarplafond in der AHV, beim Verwitwetenzuschlag, bei der Beitragsbefreiung oder bei den Alterskinderrenten ergänzt werden soll.

Entsprechend könnte die Reform dann als indirekter Gegenvorschlag der Initiative gegen die AHV-Heiratsstrafe der Mitte-Partei entgegengestellt werden. Diese Volksinitiative will die SGK-N erst wieder behandeln, wenn sie mehr Klarheit über einen allfälligen indirekten Gegenvorschlag hat.

Reaktion auf Gerichtsurteil und Sparpotenzial

Heute bekommen verwitwete Frauen lebenslang eine Rente, auch wenn sie keine unterhaltsberechtigten Kinder haben. Witwer hingegen erhalten nur bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes eine Rente. 2022 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Ungleichbehandlung der Geschlechter in einem Urteil kritisiert.

Seither erhalten – als Übergangsregelung – Witwer mit Kindern ebenfalls eine lebenslange Rente. Könnte die Vorlage 2026 in Kraft treten, soll sie bis ins Jahr 2030 eine Verringerung der AHV-Ausgaben um rund 350 Millionen Franken zur Folge haben. 70 Millionen davon betreffen Einsparungen beim Bund.

Die Initiative der Mitte-Partei will die sogenannte Heiratsstrafe bei der AHV abschaffen. Heute erhalten pensionierte Ehepaare nicht zwei AHV-Renten, sondern höchstens das Anderthalbfache einer AHV-Maximalrente. Das sind derzeit 3780 Franken.

Kommentare

User #3928 (nicht angemeldet)

Bastelstunde unseres Parlaments! Und diesen Murks zahlt wieder mal das einfache Volk!

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