AHV: Das bedeutet die geplante Reform der Altersvorsorge
Der Bundesrat will die AHV mit gezielten Reformen langfristig sichern und modernisieren. Die Pläne zur AHV2030 betreffen Millionen Schweizerinnen und Schweizer.

Der Bundesrat plant die Modernisierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Gestern präsentierte Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider die entsprechende Vorlage «AHV2030».
Hintergrund ist unter anderem, dass die Pensionierung der Babyboomer-Generation die AHV-Ausgaben in den kommenden Jahren stark ansteigen lässt. Experten erwarten bis 2040 ein Defizit von bis zu 5,7 Milliarden Franken.
Die Regierung plant nun zwar keine Erhöhung des Rentenalters, reagiert aber auf den gesellschaftlichen Wandel. So sollen Frühpensionierungen weniger attraktiv werden, das Höchstalter 70 für den Rentenbezug könnte wegfallen.
Finanzierung und Anpassungen
Der Bundesrat setzt weiterhin auf die klassischen Finanzierungsquellen der AHV. Dazu zählen höhere Lohnbeiträge und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, wie «economiesuisse» berichtet.

Neue Steuern, etwa auf Erbschaften oder Finanztransaktionen, lehnt der Bundesrat ab. Die Finanzierung der 13. AHV-Rente soll separat geregelt werden, wie «economiesuisse» betont.
Die Regierung prüft zudem einen Interventionsmechanismus, eine Art «Schuldenbremse» für die Versicherung. So könnten Defizite frühzeitig abgefedert werden.
Experten fürchten massive Mehrbelastung
Laut Experten der «NZZ» droht ohne Reformen eine erhebliche Mehrbelastung für die junge Generation. Die langfristige Tragfähigkeit der Versicherung sei gefährdet, wenn das Rentenalter nicht angepasst werde, wie auch «economiesuisse» berichtet.

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider betont, dass die Reformen notwendig sind, um die Finanzierung für kommende Generationen zu sichern. Die Zahl der Rentenbeziehenden steigt bis 2035 auf rund 3 Millionen Menschen, während die Zahl der Erwerbstätigen nur leicht wächst.
Ob ein höheres Rentenalter später doch kommt, will der Bundesrat noch prüfen. Die Bevölkerung hatte 2024 eine entsprechende Initiative abgelehnt.
Das ist die AHV
Die AHV wurde 1948 eingeführt und ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz. Sie basiert auf dem Umlageverfahren und finanziert die Renten aus aktuellen Beiträgen.
In den vergangenen Jahrzehnten wurde sie mehrfach reformiert, um auf demografische Veränderungen zu reagieren. Die letzte grosse Reform AHV21 trat 2024 in Kraft, wie «ahv-iv» berichtet.
Mit der Reform AHV21 wurde das Rentenalter für Frauen und Männer auf 65 Jahre vereinheitlicht. Die aktuellen Reformen setzen diese Entwicklung fort, um die AHV auch in Zukunft zu sichern.