Parlament soll bei Beitritt zu WHO-Pandemieabkommen mitreden
Tritt die Schweiz einem WHO-Übereinkommen bei und bringt dieses für sie Verbindlichkeiten, soll das Parlament das letzte Wort haben. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat eine Motion der SVP-Fraktion angenommen, die das Thema Soft Law wieder auf den Tisch bringt.
Mit 29 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen sagte die kleine Kammer Ja zur Motion. Diese wurde damit an den Bundesrat überwiesen.
Die SVP begründete die Motion mit dem geplanten Pandemievertrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Damit sollten die Einflussmöglichkeiten der WHO massiv erweitert werden, sagte Sprecherin Esther Friedli (SG) und warnte vor einer Machtkonzentration bei der Uno-Organisation. Die WHO erhielte durchgreifende Möglichkeiten, zu zensieren, was sie als Fehlinformation oder Desinformation betrachte.
Pandemieabkommen in Verhandlung
Die WHO-Mitglieder setzen die Verhandlungen über ein weltweites Pandemieabkommen fort. Der Plan, es schon im Sommer zu verabschieden, war gescheitert, deshalb setzten sie sich eine neue Frist bis im Frühjahr 2025.
Für die Schweiz besteht in den Augen der SVP das Risiko, dass dieses internationale «Instrument» bindende Rechtskraft entwickle. Um diesem Risiko im Bereich Soft Law Rechnung zu tragen, müsse das Parlament über ein internationales «Instrument» entscheiden können.
Unter Soft Law in der Aussenpolitik versteht man rechtlich nicht verbindliche Instrumente, die aber eine gewisse normative Kraft haben. Ein Bericht der parlamentarischen Verwaltungskontrolle kam zum Schluss, dass die parlamentarische Mitwirkung im Bereich Soft Law nur teilweise zweckmässig sei.
Uno-Migrationspakt und Schweizer Beitritt
Auslöser war die Diskussion um Soft Law im Zusammenhang mit dem Beitritt der Schweiz zum Uno-Migrationspakt im Jahr 2018. Eigentlich wollte der Bundesrat die Vereinbarung in Eigenregie übernehmen, das Parlament lehnte dies jedoch ab. Die Diskussion über den Uno-Migrationspakt ist zurzeit im Parlament hängig. Der Ständerat lehnt einen Beitritt ab. Als Nächstes muss sich der Nationalrat mit der Sache befassen.