Parlament sichert zusätzliches Geld für Schweizer Asbest-Opfer
Die finanzielle Hilfe für Asbest-Krebsopfer in der Schweiz wird verbessert. Es sollen Beiträge der Suva an einen Entschädigungsfonds ermöglicht werden.

In der Schweiz verbessert sich die finanzielle Unterstützung von krebskranken Asbest-Opfern. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer Vorlage zugestimmt, welche Beiträge der Schweizerischen Unfallversicherung Suva an einen Entschädigungsfonds ermöglicht.
Die kleine Kammer genehmigte am Mittwoch eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung mit 34 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen. Der Nationalrat hatte der Vorlage im März mit 130 zu 64 Stimmen zugestimmt. Das Geschäft muss noch die Schlussabstimmung am Ende der laufenden Sommersession überstehen.
Es geht um Leistungen an Asbest-Opfer, die nicht bei der Berufsausübung Asbestfasern einatmeten und deshalb keinen Anspruch auf Gelder der Unfallversicherung haben. Der Baustoff Asbest darf zwar seit 1989 in der Schweiz nicht mehr eingesetzt werden. Doch bis die durch den Kontakt mit ihm verursachten Erkrankungen sichtbar werden, kann es sehr lange dauern.
Noch immer erkranken deshalb laut Bundesrat rund 120 Personen jährlich an bösartigen Mesotheliomen, weil sie eine krebserregende Menge an Asbestfasern eingeatmet haben. Zwanzig bis dreissig von ihnen haben keinen Anspruch auf Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung.
Die Rolle der Stiftung EFA und Suva
Sie erhalten nur Geld von der Krankenkasse und der Invalidenversicherung, die aber laut Bundesrat deutlich weniger Kosten übernehmen. Deshalb beteiligt sich die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (Stiftung EFA) an der Entschädigung dieser Erkrankten.
Nach dem Ja des Parlaments wird die Suva diesen Entschädigungsfonds unterstützen können, der laut Aussagen vom Mittwoch im Ständerat nicht genügend Spendengelder erhält. Sie wird Überschüsse aus der Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten dafür einsetzen, damit die Prämien unbeeinflusst bleiben.
Der Entscheid, ob, wann und wie hoch die entsprechenden Zuwendungen ausfallen, liegt laut Bundesrat in der Kompetenz des Suva-Rates. Asbest, der unter anderem für Faserzementteile verwendet wurde, war jahrzehntelang beliebt, denn er war praktisch, günstig und feuerfest.