Parlament passt Gaststaatgesetz an Bedürfnisse des IKRK an
Angestellte des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) sollen eine auf sie zugeschnittene Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge erhalten. Das Parlament hat dafür das Gaststaatgesetz angepasst.

Das Wichtigste in Kürze
- Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat die Anpassung mit 34 zu 0 Stimmen gutgeheissen.
Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.
Die Gesetzesänderungen sollen es erlauben, Angestellte des IKRK, die nicht bei der eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert sind, der Gesetzgebung über die berufliche Vorsorge zu unterstellen und bei der Pensionskasse des IKRK zu versichern.
Diese Ausnahmeregelung sei durch die Rolle und die Besonderheit dieser Organisation gerechtfertigt, schrieb der Bundesrat zu den Vorschlägen. Es handle sich um ein gezieltes restriktives Privileg, sagte Aussenminister Ignazio Cassis im Rat. In der Vernehmlassung sei die entsprechende Änderung des seit 2008 geltenden Gaststaatgesetzes auf breite Unterstützung gestossen. Das IKRK ist seit 1863 in Genf ansässig.