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Parlament ist für Lizenzpflicht für Lieferwagen im Grenzverkehr

Keystone-SDA
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Bern,

Lieferwagen ab 2,5 Tonnen benötigen künftig eine Lizenz. Dies betrifft tausend zusätzliche Unternehmen in der Schweiz.

Es rollen wieder weniger Lastwagen über den Gotthard.
Lastwagen fahren über den Gotthard. (Symbolbild) - Keystone

Für Lieferwagen ab zweieinhalb Tonnen sollen Strassentransporteure künftig eine Lizenz beantragen müssen. Bisher ist eine Lizenz erst bei Güterfahrzeugen ab dreieinhalb Tonnen nötig. Es soll aber Ausnahmen geben.

Der Ständerat hat am Dienstag als Zweitrat mehrere Änderungen des Bundesgesetzes über die Zulassung als Strassentransportunternehmen in der Gesamtabstimmung mit 40 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Es verbleiben noch kleinere Differenzen.

Mit der Revision will der Bundesrat den grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Strasse konkurrenzfähiger gestalten und mit der EU in Einklang bringen. Dafür schlägt er eine Lizenzpflicht auch für 2,5-Tonnen-Lieferwagen von Unternehmen vor, die diese Transporte anbieten.

Gleich lange Spiesse für alle Transporteure

Mit der neuen Regelung würden für Lieferwagen- und Lastwagentransporteure gleich lange Spiesse geschaffen, argumentiert die Landesregierung. In der Schweiz wären von dem Schritt etwa tausend Firmen zusätzlich betroffen, wie es in der Botschaft zur Gesetzesänderung heisst. Bis anhin brauchen demnach etwas über 7000 Transportunternehmen im grenzüberschreitenden Güter- und Personenverkehr eine Lizenz.

Für Unternehmen, die gewerbsmässig Güter in der Schweiz befördern, soll auch künftig keine Zulassungsbewilligung notwendig sein. Der Nationalrat verankerte explizit im Gesetz, dass Lieferwagen für nicht transportorientierte Tätigkeiten, wie etwa den Transport von Gütern für Servicedienstleistungen oder Ersatzteile, keine Lizenz benötigen.

Ausnahmen bei der neuen Regelung

Der Ständerat präzisierte, dass keine Unternehmen unter die neue Zulassungspflicht fallen sollen, welche die Güter ausschliesslich zur Erbringung der von ihnen angebotenen Dienstleistung befördern. Zusätzlich beschloss die kleine Kammer einstimmig, dass beim Register der Strassentransportunternehmen zwei Erhebungsvorgaben – namentlich die Anzahl der beschäftigten Personen und die amtlichen Kennzeichen der Fahrzeuge – gestrichen werden sollen.

Der Nationalrat wird diese Differenzen im kommenden Jahr erneut diskutieren. Nötig werden die Anpassungen wegen des «Mobilitätspakets» der EU mit neuen Vorschriften für den grenzüberschreitenden Transport von Personen und Gütern. Mit der Lizenzpflicht soll sichergestellt werden, dass im Strassentransport Unternehmen tätig sind, die zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet sind.

Eine Anpassung bei der Kontrolle von Briefkastenfirmen soll zudem verhindern, dass Unternehmen mit der Gründung solcher Unternehmen das Schweizer Kabotageverbot unterlaufen, also das Verbot des Transports von Ort zu Ort im Inland. Zudem soll sie Dumping bei Sozial- oder Technikstandards den Riegel schieben.

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