Nationalrat

NDB erhält mehr Mittel gegen Desinformation aus dem Ausland

Keystone-SDA
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Bern,

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) soll nach dem Willen des Nationalrats künftig auch zu Beeinflussungsaktivitäten fremder Staaten Informationen beschaffen können. Dies, sofern sich diese Aktivitäten gegen gegen die demokratische Ordnung, das Funktionieren des Staates oder der Gesellschaft richten.

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Das Bundeshaus in Bern. - keystone

Die grosse Kammer fällte ihre Entscheidung bei der Beratung des Nachrichtendienstgesetzes. Mit seinem Beschluss folgte der Nationalrat grundsätzlich einem Antrag seiner Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-N).

Er präzisierte jedoch, dass nur Aktivitäten erfasst werden sollen, die in manipulativer Absicht darauf abzielen, die Wahrnehmung, das Denken und das Handeln von Individuen, Gruppen oder Gesellschaften zu beeinflussen.

Bei der Detailberatung der Vorlage schlug er zudem weitere Pflöcke ein und lehnte eine Reihe von Änderungsanträgen der Linken ab. Umstritten war am Mittwoch unter anderem, ob im Gesetz von Beschaffungsmassnahmen im Cyberraum die Rede sein soll – oder von solchen im Internet. Fabian Molina (SP/ZH) machte geltend, es drohten auch vernetzte Kühlschränke oder moderne Autos von den neuen Bestimmungen erfasst zu werden. Er vermochte sich damit aber nicht durchzusetzen.

Der Begriff «Internet» sei zu eng und daher nicht wirklich brauchbar, sagte dazu Verteidigungsminister Martin Pfister. Er versprach aber, der Begriff «Cyberraum» werde in den Ausführungsbestimmungen des NDB noch klarer definiert.

Die Linke wehrte sich zudem erfolglos gegen längere Fristen bei der Kabelaufklärung oder wollte die Regelungen dazu sogar ganz aufheben. Hintergrund ist, dass der Bundesrat die Kabelaufklärung erst in einer späteren Etappe der Revision grundsätzlich neu regeln will. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die heutigen Bestimmungen in einem Urteil als grundrechtswidrig kritisiert.

Pfister sagte dazu, das Gericht habe kein Ende der Kabelaufklärung verlangt, sondern vielmehr deren Bedeutung für die Sicherheit der Schweiz anerkannt. Nötig sei lediglich eine Anpassung der Rechtsgrundlagen.

Dabei geht es um die Überwachung der grenzüberschreitenden Kommunikation und deren Durchsuchung anhand von Suchbegriffen.

Kommentare

User #1549 (nicht angemeldet)

Das ist gut, es wird immer schlimmer.

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