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    Nationalrat diskutiert neue Kompetenzen für Nachrichtendienst

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Der Nationalrat berät heute Mittwoch über neue Kompetenzen für den Nachrichtendienst des Bundes (NDB).

    NDB
    Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) soll neue Kompetenzen erhalten (Archiv). - keystone

    Kernpunkt ist, dass Überwachungsmassnahmen wie das Abhören von Telefongesprächen oder Peilsender an Autos künftig auch im Kampf gegen gewalttätigen Extremismus möglich sein sollen. Bisher ist das nur der Fall, wenn es um Terrorismus, Spionage oder Angriffe auf kritische Infrastrukturen geht.

    Konkret diskutiert die grosse Kammer den ersten Teil der dreiteiligen Revision des Nachrichtendienstgesetzes. Der Bundesrat begründet das Vorhaben mit der veränderten Bedrohungslage. Seit 2020 hätten sich die Bedrohungen vervielfacht, mit denen sich der NDB befasse.

    Wie bisher wäre für die sogenannten Beschaffungsmassnahmen eine gerichtliche Genehmigung notwendig. Der Ratslinken geht die Revision zu weit. Der NDB halte das geltende Gesetz namentlich bei der Überwachung politischer Aktivitäten schon heute nicht vollständig ein, kritisiert sie. Eine Minderheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SIK-N) beantragt darum, die Revision zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen.

    Eine weitere zentrale Neuerung betrifft Finanzintermediäre. Neu soll der NDB gemäss dem Bundesrat – etwa Terrorismusfinanzierung oder Spionage auch Daten bei Banken und anderen Finanzdienstleistern erheben können. Zudem soll das Bundesamt für Polizei (Fedpol) Ausreisebeschränkungen künftig auch gegen gewalttätige Extremisten verfügen können.

    Zu reden geben dürften in der grossen Kammer auch zahlreiche weitere Punkte. Insgesamt umfasst die Beschlussfahne mehr als 200 Seiten.

    Teil der Vorlage ist nebst neuen Kompetenzen für den NDB auch eine Stärkung der Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst. Nach Kritik in der Vernehmlassung verzichtete der Bundesrat hingegen darauf, die Überwachung von Personen mit Berufsgeheimnis unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen.

    Die bürgerliche Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission folgte bei der Behandlung des Geschäfts in vielem dem Bundesrat, verschärfte dessen Entwurf aber in einigen Punkten. Unter anderem möchte sie auch Beeinflussungsaktivitäten fremder Staaten nachrichtendienstlich erfassen. Dies, sofern sich diese Aktivitäten gegen die demokratische Ordnung, das Funktionieren des Staates oder der Gesellschaft richten.

    Die Kommissionsmehrheit möchte zudem im Gesetz festhalten, dass der Chef des NDB das Eindringen in ausländische Computersysteme in dringlichen Fällen selbst anordnen kann – ohne Genehmigung des Vorstehers des Verteidigungsdepartements.

    In einigen Punkten möchte die vorberatende Kommission zudem klarere Definitionen – beispielsweise, was die Auskunftspflicht von Banken angeht. Abschliessen wird der Nationalrat seine Beratungen aller Voraussicht nach erst am Donnerstag.

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    Kommentare

    User #4199 (nicht angemeldet)

    Die haben jetzt schon Offiziell zugriff auf alles---Nur wen es Juristisch wird braucht es legitimierung Gericht, was standart Logik in Demokratie oder Staatskunde ist---- Bitte öffentlich machen via Medien wer Antidemokratisch ist---

    User #4877 (nicht angemeldet)

    Ich denke man sol die Auslandsgelder um 20% senken und dies in die AHV-Kasse geben. Mehrertsteuer sollten nicht erhöht werden ,denn es hat hundertausende die am Existenzminimum leben.

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