Nationalratskommission kommt bei Ölheizungen den Kantonen entgegen
Die Nationalratskommission schwächt die Regeln für Ölheizungen nach Protest von den Kantonen etwas ab. Es soll eine Übergangsregelung geben.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Regeln für Ölheizungen werden etwas abgeschwächt.
- Die Umweltkommission des Nationalrats hat eine Übergangslösung erarbeitet.
Einstimmig habe sich die Umweltkommission des Nationalrates (Urek) bei der Beratung des CO2-Gesetzes für eine Bestimmung entschieden, welche die Kantone mittragen würden, teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit.
Der Ständerat hatte gegen den Willen der Kantone beschlossen, dass ab 2023 im Fall einer Heizungserneuerung ein CO2-Grenzwert von 20 Kilogramm pro Quadratmeter gelten soll. Damit könnten Hausbesitzer nur noch dann eine neue Ölheizung einbauen, wenn das Haus sehr gut isoliert ist.

Die Nationalratskommission unterstützt dies zwar im Grundsatz. Sie hat aber in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Lösung erarbeitet, die laufende oder geplante kantonale Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden honoriert. Konkret sollen alle Kantone, welche die kantonalen Mustervorschriften 2014 (MuKEn) in ihre Energiegesetze übernommen haben, von einer Übergangsregelung profitieren.
Gilt nur für Kantone mit angepasstem Energiegesetz
Kantone, die bei Inkrafttreten des revidierten CO2-Gesetzes ihre Energiegesetze bereits angepasst haben, sollen drei Jahre länger Zeit haben, den Grenzwert von 20 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter einzuführen. Ab 2026 soll der Grenzwert dann für alle Kantone gelten, und ab 2028 soll er auf 15 Kilogramm gesenkt werden.
Der Ständerat hatte eine Bestimmung eingebaut, wonach Kantone, die eigene und mindestens gleich wirksame Regelungen erlassen, von der Umsetzung befreit werden sollen.
Neue Kommission wird weiterberaten
Die Nationalratskommission hat das CO2-Gesetz noch nicht zu Ende beraten. Sie stimmte einem Ordnungsantrag zu, die weiteren Beratungen zu verschieben. Damit wird die Kommission in neuer Zusammensetzung über die weiteren Punkte entscheiden. Die Arbeit soll an der Sitzung vom 13. und 14. Januar wieder aufgenommen werden. Der Nationalrat wird sich voraussichtlich in der Frühjahrssession mit dem CO2-Gesetz befassen.

Erste Pflöcke eingeschlagen hatte seine Kommission bereits an einer früheren Sitzung. Sie ist damit einverstanden, dass die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbiert. Dabei sollen mindestens 60 Prozent der Verminderung im Inland erfolgen.
Minderheiten werden dem Rat eine stärkere oder geringere Reduktion sowie ein höheres, niedrigeres oder gar kein Inlandziel beantragen. Noch nicht entschieden hat die Kommission unter anderem über eine Flugticketabgabe.