Nationalrat will Teilbezug von privaten Vorsorgegeldern ermöglichen
Wer über private Vorsorgegelder in der dritten Säule oder Freizügigkeitsleistungen verfügt, soll diese künftig in Raten beziehen können. Das fordert der Nationalrat. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Motion angenommen.
Mit 130 zu 59 Stimmen bei einer Enthaltung stimmte die grosse Kammer für einen Vorstoss von Nationalrat Andri Silberschmidt (FDP/ZH). Das Geschäft geht nun an den Ständerat.
Heute können privat angesparte Vorsorgegelder nur auf einmal bezogen werden. Es ist zwar möglich, mehrere Säule-3a-Konten zu eröffnen, aber die Freizügigkeitsleistungen können nur eingeschränkt von der Pensionskasse aufgeteilt werden.
Vorschlag zur Reduzierung von Gebühren und Bürokratie
Für die Zukunft soll der Bundesrat gemäss Motionstext Massnahmen treffen, um wie bei der beruflichen Vorsorge einen Teilbezug zu ermöglichen. Dabei sollen eine maximale Anzahl Bezüge und ein minimaler Betrag pro Bezug vorgesehen werden.
Dies würde es erlauben, in einem einzigen Konto für die Vorsorge anzusparen und das Vermögen gestaffelt zu beziehen. «Dies würde die Gebühren, die Komplexität und die Bürokratie reduzieren, welche die Führung mehrerer Konti mit sich bringen», begründet Silberschmidt seinen Vorstoss. Der Teilbezug solle auch beim Gang in die Selbstständigkeit ermöglicht werden.
Der Bundesrat ist mit dem Anliegen einverstanden, wie Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider sagte. Um negative steuerliche Auswirkungen einzuschränken, müsse jedoch klar festgelegt werden, in welchem Rahmen und unter welchen Bedingungen ein solcher Teilbezug durch die versicherten Personen erfolgen könne.
Kritik von der Ratslinken
Bekämpft wurde die Motion von der Ratslinken. Barbara Gysi (SP/SG) gab zu bedenken, dass die dritte Säule nicht noch weiter ausgebaut werden dürfe. Viele Menschen könnten sich eine private Vorsorge gar nicht leisten. Zudem gehe der Vorstoss auf die Kosten des Bundeshaushalts. «Die Staatskasse hat das Nachsehen.»