Berner Regierung will Gewaltopfer besser schützen
Der Kanton Bern soll auch von anderen Kantonen erlassene Schutzmassnahmen für Gewaltopfer umsetzen. Der Regierungsrat begrüsst einen Vorstoss, der zudem einen besseren Datenaustausch zwischen den Kantonen fordert.

Ordnet die Aargauer Polizei eine Schutzmassnahme an, aber die gefährdende Person stellt ihrem Opfer im Kanton Bern nach, kann die Kantonspolizei Bern die Aargauer Anordnungen nicht umsetzen. Der Opferschutz im Kanton Bern muss verbessert und die Handlungsfähigkeit der Berner Strafverfolgung erhöht werden, fordert Grossrätin Melanie Gasser (GLP) mittels Motion.
Gasser hat für ihr Anliegen Mitstreitende in allen im Grossen Rat vertretenen Parteien gefunden. Sie alle stören sich daran, dass zwar zivilrechtliche Anordnungen ihre Wirkungen über die Kantonsgrenzen hinweg entfalten, nicht aber polizeiliche Schutzmassnahmen.
Die Motionärinnen und Motionäre fordern, dass die Kantone künftig ihre Daten austauschen und Schutzanordnungen gegenseitig auf ihren Territorien vollstrecken können. Die Berner Regierung solle in interkantonalen Gremien und beim Bund darauf hinwirken.
Noch nie hätten so viele Menschen Hilfe bei Opferhilfestellen gesucht wie 2024, argumentieren Gasser und Co. Im Jahr 2024 hätten die Anlaufstellen mit über 51'000 Beratungen einen Rekordansturm verzeichnet. Besonders betroffen seien Frauen und Minderjährige.
Der Regierungsrat begrüsste nun in seiner Antwort «die Stossrichtung, den Datenaustausch und den Vollzug von Schutzmassnahmen im Gewaltschutz zu verbessern».
Die Forderungen nach verbessertem polizeilichem Datenaustausch und Vollzug von ausserkantonal angeordneten Massnahmen liessen sich am besten mittels Konkordate umsetzen, schrieb der Regierungsrat weiter. Entsprechende Bestrebungen seien bereits im Gang.
Das Kantonsparlament wird über das Geschäft noch abstimmen.










