Nationalrat will keine Klarnamenpflicht bei Userkommentaren
Der Nationalrat will keine Klarnamenpflicht bei Userkommentaren auf Websites von Schweizer Medienunternehmen. Anders als zuvor der Ständerat hat er eine entsprechende Motion des Genfer MCG-Ständerats Mauro Poggia abgelehnt.

Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid am Donnerstag ohne Gegenantrag. Poggias Vorstoss ist damit vom Tisch.
Gelten sollte das Verbot anonymer Userkommentare nach dem Willen des Genfer Ständerats für alle Medien, die direkt oder indirekt durch öffentliche Gelder unterstützt werden. Die Schwelle, andere zu beschimpfen, sei tiefer, wenn sich jemand hinter einem Pseudonym verstecken könne, sagte Poggia im Dezember im Rat. Hass und Beleidigungen hielten Menschen davon ab, sich am Austausch von Ideen zu beteiligen.
Die vorberatende Nationalratskommission betritt nicht, dass Hassreden im Internet ein Problem darstellten. Trotzdem stellte sie sich gegen die Motion. Eine Klarnamenpflicht würde einen markanten Eingriff in verschiedene Grundrechte darstellen, wandte sie ein. Dies betreffe nicht nur Verfasserinnen und Verfasser von Kommentaren, sondern auch der Medienunternehmen.
Zudem betrachtete die Kommission die geforderte Übersteuerung von kantonalen und kommunalen Mediensubventionen kritisch. Es sei unklar, ob dafür überhaupt eine entsprechende Bundeskompetenz bestehe.
Der Bundesrat war ebenfalls gegen die Motion. Er wandte ein, in der Regel würden gerade nicht Online-Angebote, sondern Printprodukte oder lineare Radio- und Fernsehprogramme subventioniert. Zudem verwies die Landesregierung auf die Selbstregulierung der Branche. Die Prävention von hasserfüllten Kommentaren sei über eine ausgewogene Moderation und redaktionelle Betreuung zu leisten.










