Nationalrat will keine fixe Lohnobergrenze bei Top-Bankern
Der Nationalrat lehnt eine Lohnobergrenze für Top-Banker ab und verlangt stattdessen Boni-Regeln für systemrelevante Banken.

Eine Lohnobergrenze für Top-Bankerinnen und -Banker von drei bis fünf Millionen Franken im Jahr soll es in der Schweiz auch künftig nicht geben. Das findet der Nationalrat. Er hat am Montag einen im März vom Ständerat angenommenen Vorstoss mit dieser Forderung abgeschwächt.
Laut dem vom Nationalrat abgeänderten Motionstext sollen Banken künftig einfach Vergütungssysteme haben, welche «keine falschen Anreize setzen». Der Nationalrat will insbesondere, dass Boni nicht ausbezahlt werden sollen, wenn der Geschäftserfolg ausbleibt. Zudem soll diese Regel auch nur für systemrelevante Banken gelten.
Dieser abgeänderte Motionstext orientiert sich stark an einem von mehreren Postulaten, welche die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) nach ihrer Untersuchung der Umstände des Credit-Suisse-Niedergangs einreichte.
Bundesratsauftrag zur Prüfung
Im Frühling dieses Jahres nahmen National- und Ständerat sämtliche PUK-Vorstösse an. Der Bundesrat hat damit unter anderem den Auftrag erhalten zu prüfen, wie die Schweizer Banken-Gesetzgebung im Sinn des PUK-Postulats abgeändert werden kann.
Der Vorstoss und der Abänderungsantrag der nationalrätlichen Wirtschaftskommission gaben am Montag im Nationalrat nicht viel zu reden. Die Motion in abgeänderter Form wurden bei zwei Abstimmungen mit deutlichen Mehrheiten angenommen. Der abgeschwächte Vorstoss geht nun zurück in den Ständerat.
Stimmen aus dem Parlament
Im März hatte sich die kleine Kammer noch dafür ausgesprochen, dass künftig in der Schweizer Bankbranche Vergütungen drei bis fünf Millionen Franken pro Jahr nicht überschreiten dürfen. Sie tat dies, indem sie knapp – mit 21 zu 19 Stimmen – eine Motion des Thurgauer SVP-Ständerats Jakob Stark annahm.
Ein paar Tage später wurde bekannt, dass UBS-Chef Sergio Ermotti im vergangenen Jahr knapp 15 Millionen Franken verdient hatte. Das sorgte für Empörung bei einem Teil der Parlamentarier.
Starks Motion erhielt am Montag im Nationalrat Unterstützung aus dem linken Lager und wurde aus den eigenen Reihen teilweise bekämpft: Samira Marti (SP/BS) beantragte, der Motion im ursprünglichen Wortlaut zuzustimmen. Erich Hess (SVP/BE) beantragte, Starks Motion abzulehnen. Beide scheiterten.
Bundesratsposition zur Lohnobergrenze
Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter sagte im Rat, die Landesregierung sei gegen die Motion Stark, doch die abgeänderte Version sei akzeptabel.
In der schriftlichen Antwort auf die Motion kündigte der Bundesrat einen Bericht mit Massnahmen im Bereich der Vergütungen von systemrelevanten Banken an. Keller-Sutter sagte im Nationalrat, dieser Vorschlag sei noch nicht ausformuliert.