Regierung muss bei Selbstbehalt in der Sozialhilfe über die Bücher
Der Grosse Rat in Bern weist das geplante Selbstbehalt-Modell für Gemeinden in der Sozialhilfe zurück und verlangt eine Überarbeitung.

Der Kanton Bern will ein Selbstbehalt-Modell einführen, das Sozialdienste zu Kostensenkungen animieren soll. Nun muss er aber nochmals über die Bücher. Der bernische Grosse Rat hat in der ersten Lesung der Revision des Sozialhilfegesetzes die entsprechenden Artikel zurückgewiesen.
Das Selbstbehalt-Modell sieht vor, dass Gemeinden – trotz eines grundsätzlich solidarischen Kostenverteilers – einen Teil ihrer Sozialhilfekosten selbst tragen. Dieser Selbstbehalt soll dann an die Gesamtheit der Gemeinden zurückerstattet werden. Dabei sollen die individuellen Soziallasten einer Gemeinde berücksichtigt werden.
Konkret heisst das: Wer sparsamer arbeitet, erhält mehr Geld zurück. Die Befürworter des neuen Modells erhoffen sich von dem Selbstbehalt einen stärkeren Anreiz für die Gemeinden, die Kosten der Sozialhilfe zu senken.
Gemeinsame Kritik am Modell
Im Rat hagelte es am Montag jedoch vor allem Kritik. Das Modell sei unausgereift und intransparent, so der Tenor. Die Gemeinden könnten viele der anfallenden Kosten in der Sozialhilfe nicht beeinflussen, betonte etwa Melanie Gasser (GLP).
Eine Gemeinde habe keinen Einfluss etwa auf hohe Mieten in ihrer Region, auf die Anzahl Asylsuchenden oder Arbeitslose, doppelte Hans Marti (Mitte) nach. Die Vorlage müsse bis zur zweiten Lesung überarbeitet werden, sodass das System zu qualitativ besserer Arbeit in den Sozialdiensten führe und die Gemeinden auch tatsächlich dort ansetzen könnten, wo sie auch eine Handhabe hätten.
Der Selbstbehalt sei «schädlich, aufwändig und willkürlich», betonte Seraina Patzen (Grüne). Das Modell stärke nicht das System, sondern bestrafe die Schwächsten, sagte Samantha Dunning (SP).
Der Rat entschied sich schliesslich klar mit 146 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die entsprechenden Gesetzesartikel zur Überarbeitung bis zur zweiten Lesung an den Regierungsrat zurückzuschicken.