Nationalrat lehnt Verzögerung bei Banken-Eigenmitteln ab
Der Nationalrat lehnt eine Verzögerung der Eigenmittelverordnung für Auslandstöchter systemrelevanter Banken ab.

Der Nationalrat will keine Verzögerungen bei der Eigenmittelverordnung für die vollständige Eigenmittelunterlegung von Auslandstöchtern systemrelevanter Banken. Er hat am Montag mit 104 zu 86 Stimmen eine Motion mit der Forderung abgelehnt, die Eigenkapitalregelung erst bei der Vorlage des gesamten Regulierungspakets anzugehen. Die Regulierung habe Wechselwirkungen und müsse damit gesamtheitlich betrachtet werden, begründete Kommissionssprecher Beat Walti (FDP/ZH) den Vorstoss der nationalrätlichen Wirtschaftskommission.
Mit dem Plan, die Massnahmen in drei Paketen vorzulegen, verunmögliche der Bundesrat das. Zudem werde es bei der Eigenkapitalregelung lange Übergangsfristen von sechs bis acht Jahren geben, einige Monate würden nicht ins Gewicht fallen.
Kritik an geplanter Vorgehensweise
Finanzministerin Karin Keller-Sutter zeigte sich erstaunt über die Motion der WAK-N. Gewöhnlich verlange eine Motion etwas vom Bundesrat. Diese verbiete ihm hingegen, seine Kompetenzen auf dem Verordnungsweg wahrzunehmen.
Aber genau mit der Verordnung könne die Landesregierung die vom Bankensektor ausgehenden Risiken für die Steuerzahlerinnen und -zahler rasch reduzieren. Mit der Motion würde die WAK-N die Eigenmittelverordnung «auf den St. Nimmerleinstag verschieben». Mit der Ablehnung ist das Geschäft vom Tisch.
UBS gegen neue Eigenmittelverordnung
Die UBS, die als systemrelevante Bank im Fokus steht, hatte sich im Vorfeld heftig gegen die neue Eigenmittelverordnung gewehrt, welche der Bundesrat neben anderen Massnahmen in den Eckpunkten im Juni vorgelegt hatte.
UBS-Chef Sergio Ermotti argumentierte, die Muttergesellschaft in der Schweiz profitiere von den Töchtern im Ausland. Die neuen Eigenkapitalvorschriften würden zu signifikanten Kosten führen. Auch verwies er auf die nach eigenen Angaben starke Risikomanagement-Kultur seiner Bank.