Grosser Rat legt Grundlage für Bezahlkarten in der Asylsozialhilfe
Der Grosse Rat legt den Grundstein für Bezahlkarten in der Asylsozialhilfe, um Bargeldumgehung zu verhindern.

Der bernische Grosse Rat hat am Montag die gesetzliche Grundlage gelegt, um in der Asylsozialhilfe eine Bezahlkarte einzuführen. Bis zur zweiten Lesung des Sozialhilfegesetzes muss die Kommission nun noch eine Regelung erarbeiten, um allfällige «Umgehungslösungen» zu verhindern.
Adrian Spahr (SVP) verwies auf Nachbarländer, die eine solche Bezahlkarte eingeführt haben. Es sei nicht lange gegangen, bis gewisse Nichtregierungsorganisationen eine Art Wechselstuben angeboten hätten, wo Asylsuchende wieder Bargeld beziehen konnten.
So etwas gelte es in der Schweiz von Anfang an auszuschliessen, hielt Spahr fest. Die grossrätliche Kommission solle eine entsprechende Regelung ausarbeiten und für die zweite Gesetzeslesung bereit halten.
Grossrat stimmt für Rückweisung
Der Rat folgte ihm bei der Rückweisung der Gesetzesartikel in die Kommission mit 81 zu 70 Stimmen.
Zuvor hatte das Kantonsparlament den gesetzlichen Grundstein für die Einführung solcher Bezahlkarten gelegt. 82 Grossratsmitglieder stimmten dafür, 64 dagegen, drei enthielten sich der Stimme.
Die Bezahlkarte geht auf einen vom Grossen Rat 2024 überwiesenen Vorstoss zurück. Wie damals kritisierte die Ratslinke die Karte als stigmatisierend und diskriminierend. Es sei ein «weiterer Übergriff auf die finanzielle Selbstbestimmung der Menschen in Asylsozialhilfe», sagte Christa Ammann (Grüne).
Kontroverse um Bezahlkarten
Die Befürworter der Karte wollen verhindern, dass Asylsuchende Bargeld in die Hand bekommen, das sie dann in ihre Heimatländer verschieben können – oder mitunter auch auf Druck dubioser Organisationen müssen.
Regierungsrat Pierre Alain Schnegg (SVP) setzte sich für die Bezahlkarte ein. Mit einer Karte zu bezahlen sei heute breit akzeptiert und keine Stigmatisierung, argumentierte er.