Wenn eine Volksinitiative an die Urne kommt, soll künftig auf dem Abstimmungszettel auch auf indirekte Gegenvorschläge hingewiesen werden. Dieser Meinung ist der Nationalrat.
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Wenn eine Volksinitiative an die Urne kommt, soll künftig auf dem Abstimmungszettel auch auf indirekte Gegenvorschläge hingewiesen werden. Dieser Meinung ist der Nationalrat. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Er hat am Dienstag eine entsprechende Motion von FDP-Nationalrat Marcel Dobler (SG) angenommen - mit 182 zu 1 Stimme.

Der Vorstoss geht nun an den Ständerat.

Dobler machte geltend, dass für die Beurteilung der Ausgangslage bei einer Volksinitiative die Kenntnisnahme über die alternative, weniger weitreichende Lösung zentral sei. Werde das Vorhandensein eines indirekten Gegenvorschlags auf dem Abstimmungszettel vermerkt, würde dies einen Mehrwert für die Stimmbürgerinnen und -bürger schaffen.

Der Bundesrat ist gegen die neue Regelung. Er informiere im Abstimmungsbüchlein bereits heute ausführlich über bestehende Gegenvorschläge und schaffe so Transparenz gegenüber den Stimmberechtigten, argumentiert er.

Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung wäre es zudem unzulässig, ein entscheidendes Argument, das für oder gegen die Vorlage spricht, in die Abstimmungsfrage einzufügen. Dies könnte laut dem Bundesrat der Fall sein, wenn im Kontext der Abstimmungsfrage zu einer Volksinitiative auf den Gegenvorschlag hingewiesen würde.

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