Bauern, die Tiere mit Hörnern halten, werden für den damit verbundenen zusätzlichen Aufwand nicht gesondert entschädigt.
Besitzer von nicht enthornten Kühen und Ziegen erhalten für die wegen der Hörner höheren Haltungskosten weiterhin keine besondere Unterstützung. (Archivbild)
Besitzer von nicht enthornten Kühen und Ziegen erhalten für die wegen der Hörner höheren Haltungskosten weiterhin keine besondere Unterstützung. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Nationalrat hat bei der Debatte über die Agrarpolitik ab 2022 den Antrag von SP, Grüne und GLP für einen «Hörnerfranken» abgelehnt.

Die drei Fraktionen wollten bei den Beiträgen an besonders tierfreundliche Grossvieh-Produktionsformen die höheren Kosten für die Haltung behornter Tiere berücksichtigen. Laut Jürg Grossen (GLP/BE) geht es um 20 Millionen Franken.

Der Rat lehnte den Antrag am Donnerstag mit 105 zu 88 Stimmen ab. Beat Walti (FDP/ZH) sprach von Zwängerei. Martin Haab (SVP/ZH) ergänzte, dass diese Gelder anderswo wegfallen könnten. In wenigen Jahren seien viele Tiere genetisch hornlos.

Das Begehren nach einem «Hörnerfranken» wurde schon mehrfach gestellt. 2022 beerdigte der Nationalrat eine Motion für einen «Hörnerfranken». 2018 verwarfen Volk und Stände die Hornkuh-Initiative.

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