Der Nationalrat hat am Donnerstag zwei Vorstösse unterstützt, die die Lohngleichheit fördern wollen. Beide wurden von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) eingereicht.
Lohngleichheit frau mann
Die Lohnungleichheit ist in der Schweiz noch immer gross. - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat unterstützt zwei Vorstösse in Richtung mehr Lohngleichheit.
  • Unternehmen mit über 100 Mitarbeitenden sind seit Juli zu Analysen verpflichtet.
  • Diese sollen neu jetzt auch dem Bund übermittelt werden müssen.

Seit Juli dieses Jahres sind Unternehmen mit über 100 Mitarbeitenden verpflichtet, Lohngleichheitsanalysen durchzuführen. Den Unternehmen steht es aber frei, zu entscheiden, ob sie diese Daten an den Bund übermitteln oder nicht. Dies soll sich mit der Parlamentarischen Initiative der WBK-N ändern.

Bund soll kontrollieren

Nachdem die Schwesterkommission das Anliegen in der Sommersession abgelehnt hatte, schlug die WBK-N ihrem Rat vor, an der Forderung festzuhalten und eine Übermittlungspflicht ins Gleichstellungsgesetz zu schreiben. Der Bund soll damit die Evaluation der Wirksamkeit der Massnahmen zur Lohngleichheit besser prüfen können.

Der Nationalrat hielt mit 114 zu 68 Stimmen bei 1 Enthaltung an der parlamentarischen Initiative fest.

Deutliche Mehrheit

Ebenfalls angenommen hat der Nationalrat ein Postulat der WBK-N, das eine stärkere Strategie bei der Lohngleichheit verlangte. Der Nationalrat nahm das Postulat mit 120 zu 62 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.

Mit dem Vorstoss wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht über die Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit zu erstellen. Darin solle er Möglichkeiten aufzeigen, wie mehr Kantone, Gemeinden und bundesnahe Unternehmen zur Teilnahme an dieser Charta ermutigt werden könnten.

Der Bundesrat soll auch die bereits ergriffenen Massnahmen zur Durchsetzung der Charta darlegen. Der Bundesrat empfahl eine Annahme des Postulats.

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